Baugesetzbuch - BBauG | § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan

Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Der Widerspruch ist bis zum Beschluss der Gemeinde einzulegen. Macht eine Veränderung der Sachlage eine abweichende Planung erforderlich, haben sie sich unverzüglich mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen. Kann ein Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem öffentlichen Planungsträger nicht erreicht werden, kann der öffentliche Planungsträger nachträglich widersprechen. Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn die für die abweichende Planung geltend gemachten Belange die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebenden städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich überwiegen. Im Falle einer abweichenden Planung ist § 37 Absatz 3 auf die durch die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und geändert, ergänzt oder aufgehoben werden musste, entstehenden Aufwendungen und Kosten entsprechend anzuwenden; § 38 Satz 3 bleibt unberührt.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen


Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugä
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 13 Vereinfachtes Verfahren


(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebend

Baugesetzbuch - BBauG | § 4 Beteiligung der Behörden


(1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang

Baugesetzbuch - BBauG | § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen


Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugä

Baugesetzbuch - BBauG | § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder


(1) Macht die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen des Bundes oder eines Landes erforderlich, von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abzuweichen oder ist das Einvern

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2006 - III ZR 396/04

bei uns veröffentlicht am 18.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 396/04 Verkündet am: 18. Mai 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 276 a.F. Fa;

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. März 2015 - 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356 u.a.

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356, 1 N 13.357 Im Namen des Volkes Urteil Verkündet am 10. März 2015 1. Senat O., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Juni 2016 - 14 N 14.1649

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 14 N 15.873

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 der Verordnung des Landkreises M. über das Landschaftsschutzgebiet „H. Tal im Gebiet der Gemeinden O. und T." vom 11. April 2014 ist insoweit unwirksam, als eine Erlaubnispflicht für das Fahren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2015 - 8 ZB 15.833

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2014 - 8 ZB 13.5

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 14 N 14.2400

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet „Hachinger Tal im Gebiet der Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen“ vom 11. April 2014 ist insoweit unwirksam, als

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. März 2015 - 1 N 13.354

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge werden abgelehnt. III. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 2. bis 4. je ein Neuntel‚ die Antragstellerin zu 1. zwei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 14 N 15.295

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Vollstreckung durch Sic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2017 - 14 N 16.768

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. IV.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2018 - 4 BN 13/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2018 - 4 BN 15/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 16. Nov. 2017 - 3 A 1282/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Siche

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 3 A 1/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 13. November 2015 für das Vorhaben "Ausbau Knoten Berlin, Berlin S

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Apr. 2017 - 9 A 30/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken für den sechsstreifigen Ausbau der A 3 Frankfurt - Nürnberg im A

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 28. Sept. 2016 - 11 K 2120/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.07.2015 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-82

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 11. Sept. 2014 - 5 K 4066/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 04. Sept. 2014 - 1 L 84/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 3. Januar 2013 – 4 A 75/09 – wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zula

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 4 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt F. -

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juli 2013 - 7 A 4/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 31. Januar 2012 für die Errichtung und den Betrieb des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2012 - 4 BN 27/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsteller hat keinen Erfolg. 2 1. D

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Sept. 2012 - 4 L 155/09

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Beklagten. 2 Die 1991 gegründete Klägerin, die bis zum 28. März 2003 als Chemiewerke

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Mai 2012 - 7 VR 4/12

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Gründe I. 1 Die Antragstellerin zu 1, eine Gemeinde mit staatlicher Anerkennung als Erh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2011 - 9 A 27/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2011 - 9 A 23/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2011 - 9 A 25/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2011 - 9 A 26/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2011 - 9 A 24/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des 4. Abschnitts der Bundesautobahn A 281.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2011 - 5 S 920/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Tenor Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sägemättlen“ der Gemeinde Herrischried vom 06.04.2009 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2010 - 9 A 13/09

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 7. April 2009 für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 zwischen Neue

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2010 - 9 A 14/09

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 7. April 2009 für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 zwischen Neue

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Feb. 2009 - 1 S 893/08

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. November 2007 - 5 K 3624/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 12. Apr. 2007 - 4 A 1847/05

bei uns veröffentlicht am 12.04.2007

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Okt. 2005 - 3 S 2521/04

bei uns veröffentlicht am 13.10.2005

Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, die 51. Änderung ihres Flächennutzungsplans mit der Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen auch im Hinblick auf den Bereich Holzschlägermatte zu genehmigen.

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(1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und...
(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende...
(1) Macht die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen des Bundes oder eines Landes erforderlich, von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abzuweichen oder ist das Einvernehmen mit der...
Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher...