Baugesetzbuch - BBauG | § 49 Rechtsnachfolge
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Baugesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wechselt die Person eines Beteiligten während eines Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.
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published on 11/09/2014 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 und 41 "Gewerbegebiet Langgewann und Gewerbegebiet Nord" (im Folgende
published on 25/01/2008 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. November 2006 - 4 K 2510/05 - im Zinsausspruch geändert: Die Beklagte wird verpflichtet, ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit ein halbes Prozen
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