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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Ausschluß von der Benutzung

Zeitreise: 29.10.1993

Verstößt ein Benutzer gröblich gegen Vorschriften des Bundesarchivgesetzes oder gegen die nach § 6 des Bundesarchivgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wird er von Benutzungen beim Bundesarchiv ausgeschlossen.

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