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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Sorgfaltspflicht des Benutzers

Zeitreise: 29.10.1993‹ § 3§ 5 ›

Der Benutzer ist verpflichtet, das Archivgut in den Benutzerräumen zu belassen, die innere Ordnung des Archivgutes zu bewahren, es nicht zu beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand zu gefährden.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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