Arbeitszeitverordnung - AZV | § 8 Schichtdienst
Arbeitszeitverordnung - AZV | § 8 Schichtdienst
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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes Inhaltsverzeichnis
Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten. Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 23/06/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt.
Gr
published on 01/07/2016 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,-- € festgesetzt.
Grün
published on 19/03/2012 00:00
Gründe
I.
1
Im Streit ist das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers hinsichtlich der v
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