Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, ist abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.

(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1. Ehegatten eines Deutschen,2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorgezu erteilen, wenn der Deutsche seinen ge

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen


(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: 1. Ablauf seiner Geltungsdauer,2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,4. Widerruf des Aufenthaltstitels,5. Ausweisung des Ausländers,5a. Bekanntgabe einer Absc

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 32 Kindernachzug


(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:1.Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 29 Familiennachzug zu Ausländern


(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen


(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlau

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen


(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt is

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn 1. die eheliche Lebensgemeinschaft

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 30 Ehegattennachzug


(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn1.beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,2.der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und3.der Ausländera)eine Nied

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergrup

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 26 Dauer des Aufenthalts


(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindesten

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 29 Familiennachzug zu Ausländern


(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder


(1) Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 zu verlängern, solange ein personensorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daue

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Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 21. Aug. 2018 - B 6 E 18.750

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin C … W …wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller tr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Okt. 2018 - Au 6 K 18.748

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. März 2019 - Au 6 E 19.300

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2015 - M 24 K 14.2576

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 31. Jan. 2018 - B 6 S 17.968

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … im heutigen Serbien gebore

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Aug. 2018 - B 6 K 17.987

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Gegenstand des Klageverfahrens ist die Aufheb

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 05. Juli 2018 - B 6 K 17.969

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … im heutigen Serbien geborene Kläger

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 18. Sept. 2018 - B 6 E 18.940

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner i

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2014 - L 12 EG 55/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten noch darüber, ob der Klägerin für den dritten bis zwölften Lebensmonat ihres Sohnes (geb. 19.01.2011) Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zusteht. Die Klägerin, gu

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Nov. 2016 - M 12 K 16.2271

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2014 - 19 CS 14.1899

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe Die zulässige Besch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Juli 2019 - M 25 S 19.2490

bei uns veröffentlicht am 30.07.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt mit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Mai 2019 - 10 BV 18.281

bei uns veröffentlicht am 25.05.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Dezember 2017 wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentsche

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Sept. 2018 - Au 5 K 18.31209

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Juni 2018 wird in den Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG zuzuer

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. Aug. 2017 - B 6 S 17.50914

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. . Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtss

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 1 K 18.2048

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist nigerianische

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - 19 CE 14.1137

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird dahingehend abgeändert, dass dem Antragsgegner Abschiebungsmaßnahmen gegen die Antragstellerin bis zur Rechtskraft des Urteils im Verfahren W 7 K 14.95 untersagt werden. Im Übrigen wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2014 - 10 CS 14.1601

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 30. Juli 2014 - 4 K 13.891

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 07.11.2013 wird aufgehoben, soweit er die Klägerin zu 2 betrifft. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin zu 2 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsa

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Jan. 2019 - Au 6 S 19.30006

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 17. Dezember 2018 ausgesprochene Abschiebungsandrohung in die Türkei wird angeordnet. II. Die Antragsgegn

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Aug. 2018 - Au 6 S 18.1151

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die An

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2019 - Au 6 K 17.1429

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheids vom 7. September 2017 verpflichtet, über die Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Sept. 2015 - W 7 S 15.711

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 7 S 15.711 Beschluss vom 15. September 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr: 600 Hauptpunkte: Aufenthaltserlaubnis; (keine) familiäre Gemeinschaft mit deutsc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 CS 14.1196

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Unter entsprechender Abänderung der Nrn. 1 und 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 5. Mai 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klage vom 6. November 2013 angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die K

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. Nov. 2015 - W 7 E 15.1080

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Dem Antragsgegner werden Abschiebungsmaßnahmen gegen die Antragstellerin bis zur Rechtskraft einer Entscheidung im Verfahren W 7 K 15.748 untersagt. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 03. Dez. 2014 - B 4 S 14.761

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2018 - M 10 K 16.2188

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 18. April 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu erteilen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. Juni 2014 - 4 E 14 377

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin und ihre am ... in Deutsch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 10 CS 14.2500 und 10 C 14.2501

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 14.2500 und 10 C 14.2501 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. IV. Der Streitwe

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 23 K 13.31365

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Juli 2016 - B 4 E 16.368

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Apr. 2014 - 5 K 13.01028

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten der Verfahren zu tragen. Tatbestand Die ... bzw. ... geborenen Kläger reisten im ... bzw. ... ins Bundesgebiet ein. Das von den Klägern darau

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Okt. 2015 - B 4 K 14.278

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ...1988 geborene Kläger ist vietnamesischer Staat

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2018 - M 12 K 16.5632

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Feb. 2017 - M 10 S 16.2192

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Der Antragsgegnerin wird untersagt, Abschiebemaßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache (M 10 K 16.2188) vorzunehmen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert beträgt 2.500

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Juni 2015 - M 23 K 13.31345

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Dez. 2018 - Au 6 K 17.1163

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Sept. 2015 - B 4 K 14.381

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Feb. 2014 - 4 K 12.508

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterle

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Apr. 2017 - Au 6 S 17.525

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Jan. 2014 - 7 K 13.364

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 6. Mai 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels unter Beachtung der Rechtsauffassung des Geri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2017 - 19 CS 17.37

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewillig

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Sept. 2018 - Au 6 K 18.315

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 09. März 2017 - B 4 E 17.116

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 6.000 EUR festgesetzt. Gründe Die Antragsteller begehren die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Feb. 2014 - 5 K 14.00050

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, ein ghanaischer Staatsangehöriger, meldete sich am 23. Dezember 2008 in ... an. Am 26. Januar 201

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 23. Jan. 2014 - B 4 S 13.890

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin zu 1 und ihre am ..

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 10. Feb. 2014 - 7 S 13.1113

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage W 7 K 13.1111 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. IV. Der

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 09. Juni 2017 - B 4 E 17.304

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller bege

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 20. Nov. 2017 - B 6 S 17.51015

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten der Verfahren. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragsteller wenden sich im We

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. Juni 2015 - B 4 E 14.377

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin und ihre am ... in Deutsch

Referenzen

(1) Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 zu verlängern, solange ein personensorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt –...