Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3e Interner Schutz

(1) Dem Ausländer wird die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt, wenn er

1.
in einem Teil seines Herkunftslandes keine begründete Furcht vor Verfolgung oder Zugang zu Schutz vor Verfolgung nach § 3d hat und
2.
sicher und legal in diesen Landesteil reisen kann, dort aufgenommen wird und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort niederlässt.

(2) Bei der Prüfung der Frage, ob ein Teil des Herkunftslandes die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, sind die dortigen allgemeinen Gegebenheiten und die persönlichen Umstände des Ausländers gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2011/95/EU zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind genaue und aktuelle Informationen aus relevanten Quellen, wie etwa Informationen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge oder des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, einzuholen.

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Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3d Akteure, die Schutz bieten können


(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden 1. vom Staat oder2. von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,sofern sie willens und in d

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1208 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 30. Mai 2017 - VG 16 K 26.17 A

bei uns veröffentlicht am 12.04.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN  IM NAMEN DES VOLKES URTEIL  In der Verwaltungsstreitsache  1. der Frau A,2. der mdj. B,3. der mdj. C zu 2 und 3: vertreten durch die Mutter, D Verfahrensbevollmächtigte(r) zu 1 bis 3: BSP Recht

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2018 - VG 8K 661.16 A

bei uns veröffentlicht am 22.11.2021

Dem Kläger aus Syrien, der sich dem Militärdienst entzogen hat, wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, weil er Nachfluchtgründe geltend machen kann. Im Fall seiner hypothetischen Rückkehr muss der Kläger mit beachtli

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 12. Okt. 2017 - VG 23 K 857.16 A

bei uns veröffentlicht am 27.04.2021

Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger, begehrt die Zuerkennnung der Flüchtlingseigenschaft.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juli 2017 - VG 16 K 148.17 A

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Gegenstand des Urteils sind Asylanträge einer Familie, die der Minderheit Roma in Moldau angehört.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2019 - W 2 K 19.30068

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 4. Januar 2019 (Gz. 7651711-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Koste

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2019 - W 2 K 18.32066

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die am … 1996 in Man/Elfenbeinküste geborene Klä

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Sept. 2018 - W 8 K 18.31094

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein algerischer Staatsangehöriger, reiste am 27. Juli

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. März 2019 - M 32 K 17.43725

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben paki

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.43692

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, dessen Identitä

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Nov. 2018 - W 8 K 18.31898

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, algerischer Staatsangehöriger berberischer Volkszugeh

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2019 - M 27 S 19.31719

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die in Nr. 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12. Februar 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird abgelehnt. II. Der An

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 8 K 18.30541

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am ... 1997 geborene Kläger ist ägyptischer Staatsangehöriger

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 19.30402

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 8. Februar 2019 (Gz. 7669353-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 18.32517

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 5. Dezember 2018 (Gz. 7602621 - 475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30895

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den ablehnenden Asylbescheid der Beklagten. Der Kläger, ein pakistan

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Apr. 2019 - Au 7 K 17.34949

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Sept. 2018 - Au 6 K 17.35316

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - M 32 K 17.42514

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist nach seinen

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.42568

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, dessen Identitä

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2018 - AN 3 K 17.35907

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der 1958 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er beantr

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33214

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33229

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 12 K 16.34158

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 13a ZB 17.31034

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gege

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552

bei uns veröffentlicht am 26.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 199

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Dez. 2017 - AN 4 K 16.31413

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger ist ukrainischer Staatsangehörigkeit, arabischer Volks- un

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Aug. 2018 - B 7 K 17.31884

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Apr. 2019 - Au 9 K 19.30361

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Sept. 2018 - W 8 K 18.31453

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ägyptischer Staatsangehöriger, koptisch-orthodoxer Gl

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 2 K 18.32234

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die am … 1994 in Abidjan/Elfenbeinküste geborene

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Nov. 2017 - Au 2 K 17.30246

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass im Fall des Klägers die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft i.S.v. § 3 AsylG vorliegen. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 11. November 2016 wird aufgehoben, sowe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Die Klägerin zu 1, die keine Ausweisdokumente vorlegte,

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2018 - M 21 K 17.41722

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Nov. 2018 - Au 5 K 16.31414

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Dez. 2017 - Au 5 K 17.31631

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Dez. 2017 - Au 5 K 17.31816

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Nrn. 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. März 2017 verpfli

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2019 - RN 11 K 18.32099

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Sept. 2018 - Au 6 K 17.32752, Au 6 K 17.32947, Au 6 K 18.30660

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Okt. 2018 - Au 5 K 18.31266

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Okt. 2017 - W 8 K 17.32061

bei uns veröffentlicht am 30.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein iranischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Sept. 2018 - M 9 K 17.40105

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. März 2019 - M 32 K 16.35551

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durc

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 15 K 16.32091

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

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(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden 1. vom Staat oder2. von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,sofern sie willens und in der Lage sind...