Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.

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published on 11/03/2010 00:00

Tenor Die Beschwerde der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 04. Juni 2008 - PL 22 K 4094/07 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründ
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