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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Erstattung der finanziellen Förderung

Zeitreise: 26.08.2013

Der Bund kann die vollständige oder anteilige Erstattung der finanziellen Förderung verlangen, 1. falls der Fördervertrag nach § 9 Absatz 2 fristlos gekündigt wurde oder 2. soweit die Förderung vollständig oder teilweise nicht vertragsgemäß verwendet wurde.

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