Apothekengesetz - ApoG | § 31 (Außerkrafttreten)

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published on 23/12/2015 00:00

Tenor            I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen
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