Abgabenordnung - AO 1977 | § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften

(1) Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit die folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz.

(2) Die für Steuerstraftaten geltenden Vorschriften dieses Abschnitts, mit Ausnahme des § 386 Abs. 2 sowie der §§ 399 bis 401, sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvorteilen gerichtet ist und kein Steuerstrafgesetz verletzt, entsprechend anzuwenden.

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1. Allgemeines

03.02.2012

StPO - Die Grundlage für den Strafprozess - Strafverteidigung in Berlin Mitte - BSP Rechtsanwälte
Allgemeines

Strafprozessrecht

03.02.2012

Die Grundlage für den Strafprozess - Strafverteidigung in Berlin Mitte - BSP Rechtsanwälte
Strafprozessrecht

Strafprozessrecht ist das Verfahrensrecht - und damit die Grundlage - für den Strafprozess.

24.10.2011

Es ist wie das rechtsgebiet/strafrecht-_25155480-18e3-4529-9a56-b20f356144eeein Teil des öffentlichen Rechts.Der Prozess dient der Gewinnung einer richterlichen Entscheidung über Schuld und Strafe hinsichtlich einer vorgeworfenen Tat. Ziel ist nicht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung


1Für die Mobilitätsprämie gelten die Strafvorschriften des § 370 Absatz 1 bis 4, der §§ 371, 375 Absatz 1 und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung ent
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten


(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse. (2) Die Finanzbehörde fü

Abgabenordnung - AO 1977 | § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde


(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen. (2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2012 - 1 StR 152/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 152/11 vom 9. Februar 2012 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2012 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des La

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2012 - 1 StR 148/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 148/11 vom 9. Februar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _________________________ EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1 Buchst. b; IRG § 72 1. Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz d

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2009 - 1 StR 90/09

bei uns veröffentlicht am 30.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 90/09 vom 30. April 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja ________________________ AO § 386 Abs. 4 StGB § 258a Zum Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im steuerstrafrechtlichen Ermittl

Landgericht Hof Beschluss, 12. Okt. 2017 - 4 Qs 123/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hof vom 14.09.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hof - Wirtschaftsstrafrichter - vom 12.09.2017 aufgehoben. II. Die Sache wird zur Entscheidung an das Amtsgericht Hof - Wir

Landgericht Halle Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017, 2 Qs 1/17, 2 Qs 2/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor I. Die mit anwaltlichem Schreiben vom 20. Juni 2016 für den Beschwerdeführer zu 1. eingelegte Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts H vom 12. Mai 2016 (Az.: 395 Gs 264/16) wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerd

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Aug. 2015 - 9 K 488/13

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger erzielte in den streitigen Zeiträumen als ... Arzt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 07. Juli 2015 - 20 VAs 2/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers vom 24.04.2015 auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19.03.2015 - * - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens nach einem Gege

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(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse. (2) Die Finanzbehörde führt das...