Abgabenordnung - AO 1977 | § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften
Abgabenordnung - AO 1977 | § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit die folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz.
(2) Die für Steuerstraftaten geltenden Vorschriften dieses Abschnitts, mit Ausnahme des § 386 Abs. 2 sowie der §§ 399 bis 401, sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvorteilen gerichtet ist und kein Steuerstrafgesetz verletzt, entsprechend anzuwenden.
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03/02/2012 13:55
Das Strafprozessrecht bildet das rechtliche Gerüst für den Ablauf und die Verfahrensregeln im Strafprozess. Als integraler Bestandteil des öffentlichen Rechts regelt es die Vorgehensweise zur Feststellung von Schuld und Strafe in strafrechtlichen Angelegenheiten. Im Gegensatz zum materiellen Strafrecht, das die strafrechtlichen Normen definiert, liegt der Fokus des Strafprozessrechts auf dem Verfahrensablauf und den Rechten der Verfahrensbeteiligten. Dieses Gutachten wird die wesentlichen Aspekte des deutschen Strafprozessrechts beleuchten und dabei insbesondere auf die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verfahrens eingehen. Dabei werden die einschlägigen Gesetzesgrundlagen und Verfahrensgrundsätze berücksichtigt, um ein umfassendes Verständnis für die Struktur und Funktion des Strafprozesses zu vermitteln.
SubjectsStrafprozessrecht
24/10/2011 11:17
Es ist wie das rechtsgebiet/strafrecht-_25155480-18e3-4529-9a56-b20f356144eeein Teil des öffentlichen Rechts.Der Prozess dient der Gewinnung einer richterlichen Entscheidung über Schuld und Strafe hinsichtlich einer vorgeworfenen Tat. Ziel ist nicht
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Einkommensteuergesetz - EStG | § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
1Für die Mobilitätsprämie gelten die Strafvorschriften des § 370 Absatz 1 bis 4, der §§ 371, 375 Absatz 1 und des § 376 der Abgabenordnung sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Absatz 1 und 4 sowie der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung ent
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(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse.
(2) Die Finanzbehörde fü
(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.
(2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs
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published on 09/02/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 152/11 vom 9. Februar 2012 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2012 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des La
published on 09/02/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 148/11 vom 9. Februar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _________________________ EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1 Buchst. b; IRG § 72 1. Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz d
published on 30/04/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 90/09 vom 30. April 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja ________________________ AO § 386 Abs. 4 StGB § 258a Zum Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im steuerstrafrechtlichen Ermittl
published on 12/10/2017 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hof vom 14.09.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hof - Wirtschaftsstrafrichter - vom 12.09.2017 aufgehoben.
II. Die Sache wird zur Entscheidung an das Amtsgericht Hof - Wir
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(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse.
(2) Die Finanzbehörde führt das...