Abgabenordnung - AO 1977 | § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung

(1) Die Vollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken, sobald

1.
die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 weggefallen sind,
2.
der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird,
3.
der Anspruch auf die Leistung erloschen ist,
4.
die Leistung gestundet worden ist.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 sind bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben. Ist der Verwaltungsakt durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben worden, so gilt dies nur, soweit die Entscheidung unanfechtbar geworden ist und nicht auf Grund der Entscheidung ein neuer Verwaltungsakt zu erlassen ist. Im Übrigen bleiben die Vollstreckungsmaßnahmen bestehen, soweit nicht ihre Aufhebung ausdrücklich angeordnet worden ist.

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte


(1) Verwaltungsakte können vollstreckt werden, soweit nicht ihre Vollziehung ausgesetzt oder die Vollziehung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gehemmt ist (§ 361; § 69 der Finanzgerichtsordnung). Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbescheide können außerdem

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2012 - IX ZR 191/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil IX ZR 191/10 Verkündet am: 26. Januar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 91

Finanzgericht München Beschluss, 29. Aug. 2016 - 10 V 1871/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Staatsoberkasse [...] (StOK), die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwa

Finanzgericht München Beschluss, 07. Jan. 2016 - 10 V 3018/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 V 3018/15 Beschluss Stichwörter: 1. Abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO entscheidet der Spruchkörper ausnahmsweise in alter Besetzung unter Mitwirkung

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Nov. 2015 - L 7 AS 736/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Sept. 2015 - L 16 AS 510/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 16. Jan. 2017 - S 16 AS 1483/16 ER

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Recht

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Apr. 2017 - L 11 AS 61/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.01.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskost

Finanzgericht München Urteil, 18. Dez. 2017 - 10 K 712/17

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Sachpfändung vom 11. April 2016 rechtswidrig war, soweit für Vollstreckungsersuchen vom 3. Februar 2016 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes – Zentrale Bußgeldstelle (…) sowie v

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2014 - L 7 AS 260/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Gründe I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wenden sich gegen die Zwangsvollstreckung aus jeweils den Bf zu 1) und die Bf zu 2) betreffenden Erstattungs- und Rückforderungsbescheiden des Beschwerdegegners (Bg) bzgl. zu

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 20. Juni 2018 - 3 A 1365/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Forderungen aus den Bescheiden des Amtsvorstehers des Beklagten jeweils vom 18. Juni 2012 sowie aus dem Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Burg Stargard vom 18. Juni 2012 nicht mehr gegen den Kläger v

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Juni 2018 - L 6 KR 30/18 B

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 02. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 I. Der Beschwerdeführer richtet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhi

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2017 - VII R 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 2016  11 K 2973/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 09. Sept. 2016 - 4 K 2154/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die prozessualen und materiell-rechtlichen Folgerungen, die nach Gewährung der Restschuldbefreiung (§ 300 Insolvenzordnung - Ins

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1096/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.318,83 Eur

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1095/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 142.582,

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 22. Juli 2016 - S 12 AL 371/15 ER

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, gegenüber der Antragstellerin die Vollstreckung aus dem Bescheid vom 21.07.2014 einzustellen, bis zweifelsfrei nachgewiesen ist, ob und ggf. in welcher Höhe noch eine Restforderung offen ist. Di

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. März 2016 - L 8 R 506/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 22.5.2014 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 10.3.2014 wird abgelehnt. Die Kosten des gesa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Dez. 2015 - 12 A 1034/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber unbegründet, weil keiner der

Bundessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - 3 C 8/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rückforderung einer Subvention von der dem Kläger erteilten Restschuldbefreiung erfasst wird.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 12. Juni 2014 - 4 A 1518/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen bzw. übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Feb. 2014 - VII B 53/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand 1 I. Der Ehemann der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), der erhebliche Steuerschulden hatte, ließ, nachdem er die Eröffnung des Insolve

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2013 - 3 V 932/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 I. Die Antragsteller begehren hinsichtlich der Vollstreckung aus Einkommensteuerbescheide

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Dez. 2012 - V B 70/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, erwarb am 1. Februar 2006 einen Entsorgungsbetrieb. Die hierfür in der Rechnung gesondert ausg

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Dez. 2012 - VII R 70/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Rechtsanwalt in Deutschland und Mallorca geschäftsansässig und Gesellschafter-Geschäftsführer einer spani

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 23. März 2011 - 7 B 420/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Abrechnungsbescheid vom 6. Mai 2010 wird angeordnet, soweit dort Säumniszuschläge und Mahngebühren festgestellt werden. Dem Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung weitere

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 22. Dez. 2009 - 1 M 170/09

bei uns veröffentlicht am 22.12.2009

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 23. September 2009 - 7 B 331/09 -, mit dem unter Ziffer 1. der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden ist, wird als unzulässig verworfe

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(1) Verwaltungsakte können vollstreckt werden, soweit nicht ihre Vollziehung ausgesetzt oder die Vollziehung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gehemmt ist (§ 361; § 69 der Finanzgerichtsordnung). Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbescheide können außerdem nur...