Abgabenordnung - AO 1977 | § 233 Grundsatz
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) werden nur verzinst, soweit dies durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst.
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(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Ge
(1) Das Gericht gibt der Finanzbehörde Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind. Dies gilt auch, wenn das Gericht erwägt, das Verfahren einzustellen. Der Termin zur Hauptverhandlun
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregel
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Ge
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

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published on 13/11/2015 00:00
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 16.11.2014 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von ... nebst 5
published on 25/07/2017 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verpflichtet, die vom Kläger auf die Festsetzung des Verbesserungsbeitrags mit Bescheid vom 17. August 2012 geleisteten Zahlungen in Höhe von 904,53 EUR bis einschließlich 31. März 2014 mit einem Zinssatz vo
published on 04/04/2016 00:00
Tenor
I.
Das Verfahren betreffend Ziffer 1 des Klageantrags wird eingestellt.
Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.
Die Kostenentsc
published on 21/02/2018 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigk
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(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten...
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die...