Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts - AMRNOG | Art 3
Überleitungsvorschriften zum Arzneimittelgesetz

Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts - AMRNOG | Art 3<br>Überleitungsvorschriften zum Arzneimittelgesetz
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 02/10/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 177/00 Verkündet am: 2. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja
published on 11/03/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Antragstellerin. 2. Der Streitwert wird auf              240.000,00              Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3
published on 22/11/2013 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2010 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf di
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.