Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts - AMRNOG | Art 3
Überleitungsvorschriften zum Arzneimittelgesetz

ra.de-OnlineKommentar zu § 675n BGB

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Referenzen - Urteile | § 675n BGB

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 675n BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2002 - I ZR 177/00

bei uns veröffentlicht am 02.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 177/00 Verkündet am: 2. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 11. März 2016 - 7 L 3011/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Antragstellerin. 2. Der Streitwert wird auf              240.000,00              Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Nov. 2013 - 13 A 692/10

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2010 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf di