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Welche Strafe droht bei Corona-Subventionsbetrug?
30.01.2024 00:10

3 Millionen Euro Coronahilfen ergaunert Der Hauptangeklagte – der Bandenchef – zeigte sich bei seiner Aussage vor Gericht nicht besonders reumütig, um genau zu sein gar nicht. Außerdem bestätigten abgehörte Telefongespräche zwischen den Angeklagten, dass die...

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Die Coronakrise hat so manches Unternehmen in die Knie gezwungen. Corona-Hilfen sollten Überbrückungshilfe leisten. Viele beantragten sie, aber nicht alle bekamen sie. Erfolg hatte jedoch eine Bande, bestehend aus fünf Personen, die anhand verschiedener Scheinfirmen, unwirtschaftlicher Vorrats- und Servicegesellschaften eine ganze Reihe von Anträgen auf Coronahilfen in Höhe von 12,5 Millionen EUR stellte. Auch davon wurden nicht alle Anträge bewilligt, allerdings genug, dass die Betrüger 3 Millionen EUR ausgezahlt bekamen.

Kürzlich hatte das Landgericht Hamburg über ihre Strafe zu entscheiden (LG Hamburg, Urteil vom 01.06.2023). Welchen Strafrahmen man bei Subventionsbetrug zugrunde legt und wie die Hamburger Richter entschieden haben, dazu mehr im Folgenden.

Original-Testament verloren – und jetzt?!
22.12.2022 11:53

Nachlassgericht – Testamentskopie wird nicht eröffnet Nach dem Tod ihres Mannes reichte die Witwe des Erblassers die Kopie eines vom Erblasser errichteten Testaments zur Testamentseröffnung ein. Nach diesem Testament sollte sie Alleinerbin sein. Das Original...

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Eröffnung der privaten Kopie eines Testaments

Die Eröffnung eines Testaments ist häufig der erste formale Schritt zur Regelung des Nachlasses. Dabei handelt es sich um eine formale Bekanntgabe durch das Nachlassgericht, welche letztwilligen Verfügungen dem Gericht vorliegen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung findet dabei nicht statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob auch eine Testamentskopie eröffnet werden kann, wenn das Original nicht auffindbar ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.8.2022 – 3 Wx 119/22).

Vorsicht bei Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen!
05.12.2022 16:27

Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen – was man dabei bedenken sollte… Die Parteien eines Vertrages können durch eine Schiedsklausel alle zwischen Ihnen entstehenden Streitigkeiten vor einem privaten Schiedsgericht austragen. Bei einer echten...

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In vielen Gesellschaftsverträgen befinden sich Schiedsklauseln, mit denen der Streit zwischen den Gesellschaftern oder mit der Gesellschaft einem privaten Schiedsgericht zugewiesen werden soll. Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.09.2021 (Az: I ZB 13/21) zeigt einmal mehr, dass beim Einsatz solcher Schiedsklauseln Vorsicht geboten ist.

MoPeG modernisiert ab 2024 das Personengesellschaftsrecht
19.10.2022 11:12

Das gilt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts ab 2024 Neu ist ab Januar 2024, dass GbRs als rechtsfähig anerkannt werden. Außerdem können sie bald leichter in eine andere Personengesellschaftsform wechseln. Dazu kommt, dass dann auch Umwandlungen im Rahmen...

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Was ändert sich für GbR & Co?

In Kraft treten wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024. Welche wichtigen Änderungen in Zukunft eintreten, wird im Folgenden erklärt. Im Fokus der Neuerungen stehen die §§ 705 ff. BGB. Diese regeln Grundlegendes über die Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Führt Sportbetrug zu Geschäftsführer-Sperre?
15.09.2022 11:18

Sperre als Geschäftsführer bei Vorstrafe nach § 6 GmbHG Gesetzlich verankert sind einige der zur Geschäftsführersperre führenden Straftaten in § 6 Abs. 3 Nr. 3 GmbHG: Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) Insolvenzstraftaten (§ 238 bis § 238d StGB)...

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BGH erteilt Berufsverbot bei Vorstrafe

Das Vorstrafenregister kann auch (angehenden) Geschäftsführern zum Verhängnis werden. Wer sich eine Straftat geleistet hat, die eine Sperre als Geschäftsführer hervorruft, darf unter Umständen bis zu 5 Jahre lang nicht als Geschäftsführer einer GmbH oder UG tätig werden. Einige Straftaten hat der BGH bereits als „Katalogtaten“ identifiziert und zuletzt näher erläutert (BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - Az. II ZB 8/22). 

NEUES GESETZ: Lassen Sie jetzt ihren Arbeitsvertrag prüfen & anpassen!
15.08.2022 12:18

Vorher: Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz Das Nachweisgesetz wie es bis zum 31.07.2022 galt, verpflichtete den Arbeitgeber dazu, die Aushändigung eines schriftlichen Nachweises über das Arbeitsverhältnis spätestens einen Monat nach Aufnahme des...

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EU-Richtlinie schafft Neuerungen für Arbeitsverträge

Am 01.08.2022 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine Überprüfung und gegebenenfalls auch Änderungen an bestehenden deutschen Arbeitsverträgen erforderlich machen kann.

Die Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU, welche bereits im Jahr 2019 erlassen wurde, hat der deutsche Gesetzgeber nun durch die Rechtsänderung in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichen Änderungen findet man in § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) sowie vereinzelt in anderen Gesetzen.

Im Nachweisgesetz finden sich Regelungen darüber, dass wesentliche Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind. Diese Verpflichtungen können grundsätzlich dadurch erfüllt werden, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht – vorausgesetzt es gehen alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Informationen daraus hervor.

Wissenswertes zum Valuation Cap bei Wandeldarlehen
15.06.2022 17:57

Wandeldarlehen? Was es damit auf sich hat… First things first: Was ist ein Wandeldarlehen? Dabei gibt ein Investor einem Unternehmen, meistens einem Startup, eine gewisse Geldsumme als Darlehen (ugs.: Kredit). Das Besondere daran ist, dass der Kreditgeber nach...

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GründerInnen sollten diese Risiken kennen!

Bei der Frage nach der Startup-Finanzierung kommen immer häufiger Wandeldarlehen zur Sprache. Allerdings können Startups dabei in die ein oder andere Falle treten, wenn sie sich nicht mit den gängigen Vertragsmechanismen auskennen. Was es mit dem „Valuation Cap“ auf sich hat uns was GründerInnen sonst noch wissen sollten erfahrt ihr im Folgenden.

Insolvenzantrag verhindert GmbH-Fortsetzung
15.06.2022 19:31

Stammkapital ist das Rückgrat jeder GmbH Das Stammkapital der GmbH hat aufgrund der beschränkten Haftung der Gesellschaft eine enorme Bedeutung. Kommt es zum Haftungsfall, haftet – anders als in anderen Gesellschaften – die GmbH selbst mit dem Unternehmensvermö...

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Nachträgliches Einzahlen von Stammkapital ist irrelevant

Dass das Stammkapital für Gesellschafter einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) von großer Bedeutung ist, hat – nach dem Oberlandesgericht Frankfurt – kürzlich noch einmal der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt (BGH, Urteil vom 25.02.2022 – II ZB 8/21). Anlass dazu gab eine GmbH aus dem Frankfurter Raum, die durch einen Gesellschafterbeschluss versuchte, die bei Fehlen des Stammkapitals verpflichtende Insolvenz zu umgehen.

Landgericht Hamburg Beschluss, 23. Aug. 2024 - 326 T 54/24
14.11.2024 12:52

1. Sozialversicherungsträger haben das Vorliegen eines Insolvenzgrundes in gleicher Weise glaubhaft zu machen wie andere Gläubiger auch. Die Strafbarkeit der Nichtabführung von Beiträgen ist einer von mehreren Umständen, der bei der...

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 8. Mai 2024 - 16 K 2025/23
03.11.2024 14:14

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil vom 8. Mai 2024 Az.: 16 K 2025/23           Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. Juni 2022 und des Widerspruchsbescheides vom 27. März 2023 verpflichtet, den Antrag der...

Landgericht Hamburg Beschluss, 1. Aug. 2019 - 631 Qs 25/19
09.08.2024 14:59

In dem Beschluss vom 1. August 2019 hat das Landgericht Hamburg die Beschwerden der vormals Beschuldigten gegen die Gewährung der Akteneinsicht durch das Amtsgericht Hamburg zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts...

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In dem Beschluss vom 1. August 2019 hat das Landgericht Hamburg die Beschwerden der vormals Beschuldigten gegen die Gewährung der Akteneinsicht durch das Amtsgericht Hamburg zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, dem Anzeigenden, der sich als Verletzter einer Straftat betrachtete, Akteneinsicht zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche zu gewähren.

Wesentlich für diese Entscheidung war, dass das Gericht das berechtigte Interesse des Anzeigenden an der Akteneinsicht anerkannte, auch wenn die Ermittlungen gegen die Beschwerdeführer eingestellt worden waren. Es betonte, dass es dem Geschädigten zusteht, alle zu den Akten gelangten Tatsachen zur Durchsetzung möglicher Ansprüche zu kennen, selbst wenn dies zivilprozessual als Ausforschung betrachtet werden könnte.

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer Akteneinsicht entgegenstünde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Beschwerdeführer vorlägen, die eine vollständige Versagung der Akteneinsicht rechtfertigen würden. Die Akteneinsicht erfolgt durch einen beauftragten Rechtsanwalt, der als Organ der Rechtspflege in der Pflicht steht, die Informationen nur im erforderlichen Umfang an seinen Mandanten weiterzugeben.

Dieser Beschluss verdeutlicht die Abwägung zwischen dem Recht auf Akteneinsicht für Verletzte und den schutzwürdigen Interessen der Beschuldigten, wobei letzteres nur in Ausnahmefällen zu einer Einschränkung der Akteneinsicht führen kann.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 28. Apr. 2023 - 16 K 5209/21
23.04.2024 12:16

1. Bei der Rückforderung einer Corona-Soforthilfe ist der Liquiditätsengpass (Förderzweck) für den beantragten Zeitraum zu bestimmen. Wenn der Antrag auf die „Hamburger Corona Soforthilfe“ vor dem 1. April 2020 abgesandt worden ist...

Amtsgericht Hamburg-Barmbek Urteil, 10. Jan. 2024 - 812 C 37/23
17.04.2024 14:25

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek verneinte damals die Abtretbarkeit von Ansprüchen, die dem Parkplatzberechtigten zustehen. Nun stellte das gleiche Gericht im Jahre 2023 ausdrücklich fest, dass alle in Betracht kommenden und dem Parkplatzberechti...

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Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek verneinte damals die Abtretbarkeit von Ansprüchen, die dem 
Parkplatzberechtigten zustehen. Nun stellte das gleiche Gericht im Jahre 2023 ausdrücklich fest, dass 
alle in Betracht kommenden und dem Parkplatzberechtigten zustehenden Ansprüche 
selbstverständlich an die Parknotruf GmbH abgetreten werden können und dann gegen den 
jeweiligen Falschparker gerichtlich geltend gemacht werden können. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek stand mit ihrer damaligen Auffassung zur Abtretbarkeit von Ansprüchen bereits recht 
alleine dar. Letztlich revidierte das Gericht im Jahre 2023 jedoch ihre Auffassung zur Abtretbarkeit
von Ansprüchen und führte aus, dass fehlende Kosten der Nutzer von Parknotruf eine wirksame 
Abtretung von Ansprüchen nicht schädlich sind. 
Die Abtretbarkeit von Forderungen spielt stets dann eine Rolle, wenn diese gerichtlich geltend 
gemacht wird und diese letztlich nicht mehr vom originären Forderungsinhaber (dem Nutzer der 
Parknotruf Applikation) sondern von der Parknotruf GmbH geltend gemacht wird. Wichtig ist 
demnach, dass die Forderung wirksam an die Parknotruf GmbH abgetreten werden kann, was durch 
dieses zugrundeliegende Urteil nochmals ausdrücklich bejaht wird.

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Urteil, 29. Juni 2023 - 716aC58/23
26.03.2024 15:39

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Kläger und der Parknotruf GmbH entschieden, dass die Klage des Klägers abgewiesen wird. Der Kläger hatte Schadensersatz gefordert, nachdem sein Fahrzeug abgeschleppt und...

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Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Kläger und der Parknotruf GmbH entschieden, dass die Klage des Klägers abgewiesen wird. Der Kläger hatte Schadensersatz gefordert, nachdem sein Fahrzeug abgeschleppt und umgesetzt worden war. Das Gericht entschied jedoch, dass die Beklagte angemessen gehandelt hat und kein Schadensersatzanspruch besteht. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
 
 
 
 
 
 

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Urteil, 9. Aug. 1922 - 715C89/22
14.03.2024 11:17

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat in einem Rechtsstreit zwischen der Parknotruf GmbH und einem Autofahrer folgendes Urteil gefällt: Der Autofahrer hatte sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellt.Die Parknotruf GmbH, die den Parkplatz...

Author’s summary

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat in einem Rechtsstreit zwischen der Parknotruf GmbH und einem Autofahrer folgendes Urteil gefällt:

Der Autofahrer hatte sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellt.
Die Parknotruf GmbH, die den Parkplatz betreibt, hat daraufhin die Selbsthilfemaßnahmen ergriffen und das Fahrzeug abschleppen lassen.
Die Parknotruf GmbH verlangte vom Autofahrer Schadensersatz für die entstandenen Kosten.
Das Gericht entschied, dass der Autofahrer als Halter des Fahrzeugs für die entstandenen Schäden haftet.
Die Kosten der Selbsthilfemaßnahmen, einschließlich Abschleppkosten und anderer Aufwendungen, sind vom Autofahrer zu tragen.
Die Parknotruf GmbH hat einen Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht, da der Parkplatzbetreiber die Ansprüche des Geschädigten wirksam an sie abgetreten hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Zusammengefasst hat das Gericht entschieden, dass der Autofahrer für das unberechtigte Parken auf einem Privatparkplatz Schadensersatz leisten muss und die Parknotruf GmbH berechtigt ist, diesen Schadensersatz geltend zu machen.
 
 
 
 
 

Amtsgericht Hamburg-Barmbek Urteil, 10. Jan. 2024 - 812C37/23
12.03.2024 14:55

Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek, Aktenzeichen 812 C 37/23, erging am 07.01.2024 ohne mündliche Verhandlung durch Richter Dr. Hofschroer. Es handelte sich um einen Rechtsstreit zwischen der Parknotruf GmbH (Klägerin) und einem unbekannten...

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Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek, Aktenzeichen 812 C 37/23, erging am 07.01.2024 ohne mündliche Verhandlung durch Richter Dr. Hofschroer. Es handelte sich um einen Rechtsstreit zwischen der Parknotruf GmbH (Klägerin) und einem unbekannten Beklagten. Die Klage wurde größtenteils zugunsten der Klägerin entschieden.

Der Beklagte wurde dazu verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 163,76 € nebst Zinsen sowie weitere 52,92 € zu zahlen. Dies erfolgte aufgrund eines unberechtigten Parkens des Beklagten vor einer gemieteten Garage, was als verbotene Eigenmacht betrachtet wurde.

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin einen wirksamen Schadensersatzanspruch durch eine Abtretung des Schadensersatzanspruchs der Mieterin gegen den Beklagten geltend machen konnte. Zusätzlich wurde die Klägerin dazu berechtigt, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und Zinsen als Verzugsschaden zu verlangen.

Die Klägerin wurde verpflichtet, 15 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, während der Beklagte 85 % tragen muss. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Details zu den Anwälten des Falls wurden ebenfalls genannt:

Prozessbevollmächtigter der Klägerin: Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Prozessbevollmächtigte des Beklagten: Nicht namentlich genannt
Das Urteil wurde am 10.01.2024 beglaubigt von einer Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Hamburg.