VOB/B: Verweigerung der Mängelbeseitigung bei unterlassener Sicherheitsleistung
Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach der Abnahme die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.
Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung weiter darauf hin, dass die Abtretung der Gewährleistungsansprüche auf das Recht des Unternehmers, von seinem Besteller Sicherheit zu fordern und bei Nichterbringung der Sicherheit die Leistung zu verweigern, keinen Einfluss habe (BGH, VII ZR 9/08).
Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung weiter darauf hin, dass die Abtretung der Gewährleistungsansprüche auf das Recht des Unternehmers, von seinem Besteller Sicherheit zu fordern und bei Nichterbringung der Sicherheit die Leistung zu verweigern, keinen Einfluss habe (BGH, VII ZR 9/08).
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