Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2008 - V ZR 49/08
vorgehend
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZR 49/08
vom
17. Dezember 2008
in dem Rechtsstreit
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Dezember 2008 durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke,
Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth
beschlossen:
Das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO in der Weise berichtigt, dass im ersten Absatz des Tenors vor den Wörtern "im Kostenpunkt" die - versehentlich ausgelassenen - Wörter "unter Zurückweisung der Revision im Übrigen" eingefügt werden.
Krüger Klein Lemke Schmidt-Räntsch Roth
Vorinstanzen:Krüger Klein Lemke Schmidt-Räntsch Roth
LG Frankfurt (Oder), Entscheidung vom 15.02.2007 - 17 O 339/03 -
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 5 U 41/07 -
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