Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2011 - IX ZR 153/10
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZR 153/10
vom
11. Juli 2011
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die
Richterin Möhring
am 11. Juli 2011
beschlossen:
In dem Urteil vom 14. April 2011 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt, dass die in Rn. 15 (2. Zeile) angeführte Bezeichnung nicht Befriedigungsgebühr sondern Befriedungsgebühr heißen muss.
Kayser Gehrlein Fischer Grupp Möhring
Vorinstanzen:Kayser Gehrlein Fischer Grupp Möhring
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Entscheidung vom 01.10.2009 - 18 C 80/09 -
LG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2010 - 7 S 48/09 -
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