Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2016 - III ZR 323/13

15.02.2016
vorgehend
Landgericht München I, 35 O 25376/11, 04.06.2012
Oberlandesgericht München, 18 U 2953/12, 08.05.2013

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
III ZR 323/13
vom
15. Februar 2016
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2016:150216BIIIZR323.13.0

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 15. Februar 2016 durch den Richter Hucke, die Richterin Dr. Liebert, den Richter Offenloch sowie die Richterinnen Dr. Oehler und Dr. Roloff

beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 23. September 2015 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers im Tenor dahingehend berichtigt, dass es nicht 2. Juli 2015, sondern 1. Juli 2015 heißen muss.

Gründe:


1
Im Beschluss des Senats vom 23. September 2015 ist im Tenor ein offensichtlicher Schreibfehler enthalten; das dort genannte Datum des 2. Juli 2015 ist nicht zutreffend und war deshalb dahingehend zu berichtigen, dass es stattdessen 1. Juli 2015 heißen muss, wie dies auch in der Begründung des Beschlusses zutreffend angegeben ist.
2
Eine Ergänzung des Beschlusses kam dagegen nicht in Betracht, über die Eingaben der Kläger ist vollständig entschieden worden, insbesondere sind alle Ablehnungsgesuche gegen die an den vorangegangenen Beschlüssen beteiligten Richterinnen und Richter beschieden worden.
3
Die Kläger können mit der Bescheidung weiterer Eingaben in dieser Sache nicht mehr rechnen.
Hucke Liebert Offenloch
Oehler Roloff
Vorinstanzen:
LG München I, Entscheidung vom 04.06.2012 - 35 O 25376/11 -
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2013 - 18 U 2953/12 -

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