Herr Bernd Hucke, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Bernd Hucke, geboren am 21. September 1952 in Witzenhausen/Werra, war von April 2008 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. März 2018 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er gehörte dem III. Zivilsenat an, der unter anderem für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständig ist.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Hucke am 4. März 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Er war zunächst beim Landgericht Frankfurt am Main tätig, wo er am 4. März 1984 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Am 1. August 1990 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, nachdem er zuvor bereits von Januar bis September 1989 an dieses Gericht abgeordnet gewesen war. Sowohl beim Landgericht als auch beim Oberlandesgericht war Hucke neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit jeweils mit verantwortungsvollen Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Am 2. Juli 2002 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main befördert.
Während seiner zehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof prägte Hucke die Rechtsprechung des III. Zivilsenats maßgeblich mit. Besonders öffentlichkeitswirksame Entscheidungen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von ihm sind derzeit nicht bekannt.

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