Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2006 - 5 StR 122/06

published on 25.04.2006 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2006 - 5 StR 122/06
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
5 StR 122/06

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
vom 25. April 2006
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2006 beschlossen
:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Cottbus vom 9. November 2005 wird nach § 349
Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und
die dadurch den Nebenklägerinnen entstandenen notwendigen
Auslagen zu tragen.
1 Das Schreiben des Angeklagten vom 18. April 2006 hat vorgelegen.
Harms Häger Basdorf
Gerhardt Schaal
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published on 26.07.2005 00:00

5 StR 256/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. Juli 2005 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Juli 2005 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des La
published on 25.04.2006 00:00

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published on 25.04.2006 00:00

5 StR 122/06 (alt: 5 StR 256/05) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 25. April 2006 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2006 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das
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