Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2012 - 3 StR 467/12
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 467/12
vom
27. November 2012
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Raubes u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. November 2012 einstimmig beschlossen
:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Verden vom 20. Juni 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen
, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes in Tateinheit
mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig ist, im Übrigen hat die
Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2
StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem
Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen
zu tragen.
Becker Pfister Schäfer
Mayer Spaniol
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bei uns veröffentlicht am 27.11.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 467/12 vom 27. November 2012 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. Novembe
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