Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 2 StR 541/18
published on 22.01.2019 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 2 StR 541/18
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Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 541/18
vom
22. Januar 2019
in der Strafsache
gegen
alias:
wegen falscher uneidlicher Aussage
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 22. Januar 2019 gemäß §§ 346
Abs. 2, 349 Abs. 2 StPO beschlossen: Auf den Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird der Beschluss des Landgerichts Gießen vom 20. September 2018 aufgehoben, weil die Revision rechtzeitig begründet worden ist. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 6. Juli 2018 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 30. August 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Franke Eschelbach Meyberg Grube Schmidt ECLI:DE:BGH:2019:220119B2STR541.18.0
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