Herr Wolfgang Schmidt, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Herr Wolfgang Schmidt, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Wolfgang Schmidt (*28. August 1961) wurde am 15. Mai 2017 Richter am Bundesgerichtshof und dem 2. Strafsenat zugewiesen, zugleich mit ermittlungsrichterlichen Funktionen betraut.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1992 in den höheren Justizdienst Nordrhein-Westfalens ein und war zunächst am Landgericht Essen sowie an mehreren Amtsgerichten (Bottrop, Essen-Borbeck, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer) tätig. 1997 wurde er zum Richter am Landgericht Essen ernannt. 2001–2002 folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Hamm, anschließend übernahm er 2003 die Leitung einer Kammer am Landgericht Essen. Mehrfach wurde er ins Justizministerium NRW abgeordnet – zuletzt ab 2013 als Referatsleiter.

Dr. Schmidt bringt eine beeindruckende Mischung aus fundierter Praxis in Gerichts- und Ministerialpositionen sowie der Übernahme hochrangiger Aufgaben am BGH mit. Seine Berufung in die Rolle als Ermittlungsrichter im 2. Strafsenat unterstreicht das Vertrauen in seine Strafrechtsexpertise.

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