Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2010 - 2 StR 186/10
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 186/10
vom
12. Mai 2010
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Mai 2010 gemäß § 349 Abs. 2
StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. Dezember 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen , dass der Angeklagte des besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig ist. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Fischer Athing Roggenbuck Appl Schmitt
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