Herr Gerhard Athing, Richter am Bundesgerichtshof, 4. Strafsenat

Herr Gerhard Athing, Richter am Bundesgerichtshof, 4. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Gerhard Athing (*28. Mai 1945 in Burgdorf bei Hannover) trat 1994 als Richter in den Bundesgerichtshof ein und wurde zunächst dem 2. Strafsenat zugeordnet, wechselte jedoch Anfang 1997 in den 4. Strafsenat, mit Zuständigkeit für Revisionen in allgemeinen und besonderen Strafrechtsfällen. Von 2002 an vertrat er den 4. Strafsenat im Großen Senat für Strafsachen. Zudem wirkte er 2003 und 2004 im provisorischen IXa. Zivilsenat, einem Hilfssenat des Strafsenats zur Entlastung des IX. Zivilsenats im Bereich der Zwangsvollstreckung .

Vor seiner Berufung zum BGH durchlief Athing eine breite richterliche und administrative Tätigkeit: Ab 1977 war er im höheren Justizdienst Niedersachsens tätig (u. a. Landgericht Braunschweig, Staatsanwaltschaft), ab 1980 Richter am Landgericht Braunschweig. Zwischen 1980 und 1984 arbeitete er an der Bundesanwaltschaft beim BGH, anschließend im niedersächsischen Justizministerium im Bereich Strafrecht. Mit der Wiedervereinigung übernahm er Führungsaufgaben im Justizministerium Sachsen‑Anhalt, u. a. als Leitender Ministerialrat.

Während seiner Amtszeit am BGH war Athing regelmäßig Teil des Ermittlungsrichter-Bereitschaftsdienstes. Er wirkte an Urteilen mit, die sowohl das Straf- als auch das Zivil- und Vollzugsrecht prägten — etwa zur Strafprozesswirkung von Zeugnisverweigerung, zur zivilrechtlichen Haftung bei Bahnunfällen und zur Pfändbarkeit von Strafgefangenenvermögen. Zum 31. Mai 2010 ging er nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Dr. Athing fusionierte strafrechtliche Präzision mit zivil- und vollzugsrechtlicher Kompetenz. Als Richter im Strafsenat mit vertretungsweisen Rollen im Großen Senat und verschiedenen Zivilsenaten bewies er juristische Vielseitigkeit. Seine Entscheidungen, die Verfahren im Bahnunfall- und Vollzugsrecht sowie Zeugnisverweigerung betrafen, zeigen seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Fragestellungen klar und tragfähig zu gestalten.

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published on 16.09.2003 00:00

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