Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - 1 StR 53/13

published on 12.03.2014 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - 1 StR 53/13
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
1 S t R 5 3 / 1 3
vom
12. März 2014
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten Betruges u.a.
hier:
Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte):
1.
2.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2014 beschlossen:
Das Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor (1. Zeile) statt: „1. Auf die Revisionen der Verfallsbeteiligten F. …“ richtig: 1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten F. … heißen muss. Raum Wahl Jäger Cirener Radtke
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