Herr Dr. Bernhard Wahl, Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Herr Dr. Bernhard Wahl, Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Bernhard Wahl (*1. Mai 1949 in Heidelberg) war von 16. Juli 1991 bis zum 31. Juli 2014 Richter am Bundesgerichtshof und durchgehend Mitglied des 1. Strafsenats, der auch Revisionen in Steuer- und Zollstrafrecht bearbeitet. Bereits ab November 2002 übernahm er dort das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden.

Wahl begann seine juristische Laufbahn nach dem zweiten Staatsexamen 1973 im höheren Justizdienst Baden-Württembergs mit Stationen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Heidelberg sowie am Landgericht Heidelberg. 1979–1980 war er im Bundesministerium der Justiz tätig, ehe er 1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und 1984 als Regierungsdirektor zur Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof wechselte. 1987 folgte die Beförderung zum Oberstaatsanwalt am BGH. Seine Promotion aus dem Jahr 1982 trägt den Titel „Die Richterbriefe, ein Beitrag zur Geschichte der nationalsozialistischen Justizpolitik“ .

Im 1. Strafsenat prägte Wahl über zwei Jahrzehnte hinweg maßgeblich die Rechtsprechung. Er war Mitglied sowohl des Senats für Notarsachen (1999–2001) als auch des Großen Senats für Strafsachen und des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes .

Politisch war Wahl von 1989 bis 2014 Mitglied des Gemeinderats von Laudenbach – seit 1994 als Vorsitzender der CDU-Fraktion. Er agiert weiterhin als Ehrenvorsitzender des Landesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen Baden-Württemberg .

Dr. Wahl steht für solide Strafrechtspraxis auf höchster Ebene. Sein Weg vom Justizdienst über die Bundesanwaltschaft bis zur langjährigen Stellvertretung im 1. Strafsenat zeigt tiefe institutionelle Bekanntheit und vertrauensvolle juristische Kompetenz. Sein Engagement in Fach- und Kommunalpolitik rundet das Bild einer stark verankerten Richterpersönlichkeit ab.

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