Frau Gabriele Cirener, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Gericht
Gabriele Cirener ist seit 2. Juli 2012 Richterin am Bundesgerichtshof. Zunächst gehörte sie dem 1. Strafsenat an; daneben nahm sie Aufgaben als Ermittlungsrichterin wahr (zunächst VI., später Vertreterin beim II. Ermittlungsrichter). Zum 2. Juni 2020 hat ihr das Präsidium den 5. Strafsenat übertragen, dessen Vorsitz sie seither führt.
Vor der BGH‑Zeit war sie Richterin auf Lebenszeit am LG Berlin (seit 2001), von 2006–2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin am BGH und seit 2010 Vorsitzende Richterin am LG Berlin. Ihren richterlichen Dienst hatte sie 1997 im höheren Justizdienst des Landes Berlin begonnen (u. a. AG Berlin‑Spandau, Staatsanwaltschaft).
Zusatzfunktionen: Von März 2017 bis August 2019 war Cirener die erste Vorsitzende des beim BGH angesiedelten Unabhängigen Gremiums zur Kontrolle der Ausland‑Ausland‑Fernmeldeaufklärung des BND; nach ihrem Ausscheiden übernahm BGH‑Richter Josef Hoch.
Rechtsprechung & Veröffentlichungen: Unter ihrem Vorsitz traf der 5. Strafsenat u. a. eine viel beachtete Entscheidung zur Strafbarkeit von Impfpass‑Fälschungen (keine „Sperrwirkung“ des § 279 a. F. gegenüber § 267 StGB). Außerdem verhandelte der Senat den Berliner Wettbüro‑Mord (Revisionsurteil 7. Februar 2022). Publizistisch ist Cirener Mitherausgeberin der 13. Auflage des Leipziger Kommentars zum StGB (Beginn 2019; Abschluss 2024) und der Folgeauflage.

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