Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2011 - 1 StR 24/10
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 24/10
vom
19. April 2011
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
4.
5.
wegen zu 1.: Steuerhinterziehung
zu 2.: versuchter Steuerhinterziehung
zu 3.: Steuerhinterziehung u.a.
zu 4.: Steuerhinterziehung u.a.
zu 5.: Steuerhinterziehung u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2011 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 8. Februar 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens in den Gründen unter II.3.d) dahingehend berichtigt, dass die Worte „Aussetzung des Gesetzes“ durch „Auslegung des Gesetzes“ ersetzt werden.
RiBGH Dr. Wahl ist urlaubsabwesend und deshalb an der Unterschrift gehindert. Nack Nack Rothfuß Hebenstreit Sander
RiBGH Dr. Wahl ist urlaubsabwesend und deshalb an der Unterschrift gehindert. Nack Nack Rothfuß Hebenstreit Sander
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