Herr Ulrich Hebenstreit, Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Herr Ulrich Hebenstreit, Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Ulrich Hebenstreit war von 2000 bis zu seinem Ruhestand am 30. September 2012 Richter am Bundesgerichtshof und seit September 2000 dem 1. Strafsenat zugewiesen; zuvor war er kurzzeitig im 2. Strafsenat eingesetzt. Der 1. Strafsenat bearbeitet u. a. Revisionen aus den OLG‑Bezirken Bamberg, München, Stuttgart und Karlsruhe sowie – als Spezialmaterie – Steuer‑ und Zollstrafsachen.

Seine Laufbahn begann 1976 im baden‑württembergischen Justizdienst. Nach Stationen bei Landgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde er 1978 zum Staatsanwalt ernannt; es folgte eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz (1981–1983) und 1983 die Versetzung an das Landgericht Stuttgart. 1991 wurde Hebenstreit Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (Wirtschaftsstrafkammer sowie Kammer für Steuerberater‑ und Steuerbevollmächtigtensachen). 2000 erfolgte die Ernennung zum Richter am BGH, 2012 der Eintritt in den Ruhestand. 

Prägend war seine langjährige Tätigkeit als Ermittlungsrichter I beim BGH (insgesamt acht Jahre). In diese Zeit fällt der viel beachtete Beschluss vom November 2006, mit dem er eine heimliche Online‑Durchsuchung mangels gesetzlicher Grundlage ablehnte – ein wichtiger Akzent zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts, der die damalige Rechtslage maßgeblich klärte. 

Neben der Spruchtätigkeit wirkte Hebenstreit 2007–2010 im Präsidium des Gerichts und war ab 2009 Beauftragter für Bauangelegenheiten; er begleitete u. a. die Errichtung des neuen Empfangsgebäudes des BGH.

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