Kryptowährungen

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19/07/2022 15:09

Die Preise für Kryptowahrungen fallen seit Ende des letzten Jahres konstant. So verlor auch die wohl bekannteste Kryptowährung, der Bitcoin in den letzten Monaten an Wert. Während sich bei einigen Anlegern langsam die Panik breitmacht und andere die

Kryptowährungen

originally published: 15/07/2022 16:44, updated: 19/10/2022 17:16

Kryptowährungen

originally published: 19/07/2022 15:09, updated: 19/10/2022 17:16

Die Preise für Kryptowahrungen fallen seit Ende des letzten Jahres konstant. So verlor auch die wohl bekannteste Kryptowährung, der Bitcoin in den letzten Monaten an Wert. Während sich bei einigen Anlegern langsam die Panik breitmacht und andere die große Chance wittern,  fragen sich einige immernoch, was Kryptowährungen überhaupt sind.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

Als Kryptowährung wird jede digitale Währung genannt, die auf einen kryptografischen Algorythmus beruht. Die erste für alle zugängliche Kryptowärung war Bitcoin, die im Jahr 2008 von einer unbekannten Person oder einer Gruppe unter dem Pseudonym "Satoshi Nakamoto", zunächst in einem "Bitcoin-White Paper" beschrieben, vorgestellt und schließlich auf der Website der P2P-Foundation hochgeladen wurde. Ziel von Satoshi Nakamoto war ein sicherer digitaler Geldtransfer auf Grundlage eines Peer-to-Peer-Netzwerks, das frei von staatlicher Überwachung ist. 

Ein Peer-to-Peer-Netzwerk zeichnet sich einerseits, durch das Fehlen einer zentralen Autorität aus und andererseits durch die direkte Vernetzung aller Netzwerkteilnehmer sowie deren Gleichrangigkeit innerhalb des Netzwerkes.

Im Gegensatz zu realen Währungen wie dem Euro, wird die Kryptowährung nämlich nicht von Notenbanken ausgegeben. Der Staat hat mithin keinen Einfluss auf die digitale Währung und kann weder Angebot noch Anfrage regulieren. Das bedeutet aber auch dass, Kryptowährungen keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind. Aus diesen Grund ist auch der Vertragstyp hinsichtlich der Bezahlung mit digitalen Währungen umstritten. Aber dazu in den folgenden Artikeln mehr. Heute gilt Bitcoin als eine der bekanntesten Kryptowährungen, dicht gefolgt von Ether und Leitcoin. Mittleweile existieren jedoch viele weitere digitale Kryptowährungen.

Blockchain

Kryptowährungen wie Bitcoin basieren auf einer bisher nicht gekannten Blockchain-Technologie, die es ermöglicht jede Art von Information in einer öffentlich einsehbaren Datenbank zu speichern und zu verarbeiten. Beginnend mit dem sogennanten "Genesis Block", folgt eine aufeinanderfolgende Kette von Datensätzen, die auch als "Blöcke" bezeichnen werden. Großer und gewollter Vorteil der Blockchain-Technologie ist die Dezentralisierung der Kontrolle von monetären Werten und Informationen. Zwar sind die Daten für Jedermann öffentlich einsehbar, da die Verwendung der Blockchain jedoch grundsätzlich anonym erfolgt, kann das Konto keiner realen Person zugewiesen werden. Erst wenn die öffentliche Adresse einem Namen zugeordnet wird, werden alle Transaktionen dieser Person einsehbar. Man spricht von der sogennanten "Pseudonymität". Auf diese Weise können Sender und Empfänger eines  Bitcoin-Netzwerk jederzeit einsehen, wieviele Bicoins, von und zu welchen Ort übertragen werden und dabei selbst anonym bleiben.

Mining

Die Herstellung von Bitcoin erfolgt durch den sogenannten "Proof-of-Work-Algorithmus", der von Computern innerhalb des Bitcoin-Netzwerkes heruntergeladen werden kann. Werden Transaktionen zwischen zwei Konten vollzogen, sorgt der Algorithmus dafür, dass die Daten verschlüsselt und in die Blockchain implementiert werden. Dabei wird jede Transaktion wird durch eine Hash-Funktion kryptograpfisch verschlüsselt. Personen, die das Bitcoin-Netzwek betreiben werden "Miner" genannt. Sie fassen Transaktionen zusammen und validieren diese, indem sie unter anderem ihre Rechnerkapazität zur Verfügung stellen und Transaktionen verifizieren. Bei jeder Bitcoin-Transaktion entsteht so ein neuer Informationsblock der an den vorgehenden Block angehangen wird. Bei der Blockchain handelt es sich im Grunde also, um eine kryptografisch verschlüsselte Aneinanderreihung von Informationsblöcken. Die sogenannten "Miner" erhalten für ihre Leistung sowie die von ihnen zur Verfügung gestellte Rechnenleistung eine anteilige Belohnung in Höhe von 6,25 Bitcoin in ihrem "Wallet" gutgeschrieben.

Bis 2030 sollen 21. Mio Bitcoin durch das "Mining" programmiert werden.

Wallet

Als "Wallet" wird eine digitale Geldbörse bezeichnet. Oft liest man, dass sie ZUR Aufbewahrung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin (LTC), Ripple (XRP) und Ethereum (ETH) dient. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um Währungen, sondern um "Keys" (dt.: Schlüssel)  die im Wallet aufbewahrt werden. Die Bitcoin-Walltet ist also eine Software, welche die privaten Schlüssel zu den Bitcoins des Wallet-Inhabers verwaltet. 

Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen

Wie in allen Lebensbereichen und insbesondere in der digitalen Welt ist Vorsicht geboten. Gefälschte Berichte, gestohlene Krypto-Wallets, Identitätsdiebstahl, Steuerhinterziehung und digitale Erpressung, sind nur wenige Beispiele für Cyberkriminalität in der Kryptowelt. Betrüger nutzen die Unwissenheit unerfahrener Anleger aus, indem sie ihre Daten ausspähen oder vermeidlich neue Kryptowährungen- oder wallets veräußern. Die häufigsten Formen der Cyberkriminialität, die im Zusammenhang mit Bitcoin beobachtet werden sind zudem: Die Infizierung des Computers, der Identitäsbetrug sowie das sogenannte "Pishing".

Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig

Nachdem das Kammergericht Berlin mit Urteil von 25.09. 2018 (Az.: (4) 161 Ss 28/18 (35/118)) entschied, dass die Veräußerung von Bitcoins nicht unter die Erlaubnispflicht des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG fällt und der wegen des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte Angeklagte freigesprochen wurde, reagierte der Gesetzgeber und passte am 1.1.2020 das Kreditwesengesetz an. Das Kryptoverwahrgeschäft ist seither eine erlaubnispflichtige Dienstleistung. Unternehmen die in Zukunft Kryptowerte oder kryptografische Schlüssel für Dritte aufbewahren, verwalten oder sichern wollen müssen die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen (vgl. dazu die Def. v. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG). Zu diesem Zweck wurde auch die Definition des Kryptowertes erweitert. § 1 Abs. 11 S. 4 KWG definiert Kryptowährung seit dem 1.1.2020, als digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle ermittelt  oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder der von Geld besitzt, aber von natürlichen oder  juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Durch die Änderung des Gesetzes wurde ein rechtssicherer Rahmen für die Verwahrung von digitalen Währungen geschaffen.

Achtung: "Pishing-Mails"

Dennoch ist weiterhin Vorsicht im Umgang mit Bitcoin und anderen digitalen Währungen geboten. Denn Betrugsmaschen wie "Pishing" sind bei Cyberkriminellen weiterhin beliebt. "Pishing" beschreibt das Erstellen von Webseiten, zum Zwecke des Stehlens persönlicher Daten von Dritten. Betrüger nutzen dazu oftmals Spam-Mails, die in Form einer Einladung zu einem Event, einer Warnung hinsichtlich gestohlener Daten oder einer Belohnung nach Anklicken des beigefügten Links an das Opfer gesendet werden. Betrüger werden dabei immer kreativer und investieren viel Zeit in die Erstellung solcher Fake-Webseiten und Emails. Mittlerweile nutzen Betrüger auch Social-Media dazu ihre Opfer auffindig zu machen und diese mithilfe einer Markierung (=Verlinkung) auf die geschwünschten Seiten zu führen. Da die Tricks immer ausgefallener werden ist es ratsam niemals auf einen Link zu klicken, der einem selbst nicht bekannt ist. Sollte die Neugier oder Unsicherheit überwiegen besteht die Möglichkeit den Link selbst in die Adressleiste des Browsers einzugeben. Ein gutes Antivirus-Programm mit einem sogenannten "Pishing-Schutz" ist ebenfalls empfehlenswert.

Fazit

Bevor Sie in Bitcoin investieren, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass es sich bei Kryptowährungen um ein Risikoinvestment handelt. Wenn sie noch keine Erfahrung im Kryptohandel haben, sollten Sie deshalb zunächst nur kleine Geldbeträge investieren.  Weiterhin ist es wichtig sich Gedanken über das persönliche Anlegeziel machen. Wollen Sie langfristig Vermögen aufbauen oder hohe Gewinne in kurzer Zeit erzielen?  In jedem Fall ist eine umfassende Recherche, bei der sowohl die anfallenden Gebühren (Trading, Kontoführung, Ein- und Auszahlungen) als auch verschiedene Krypto-Anbieter verglichen werden, für das erfolgreiche Handeln mit digitalen Währungen, unverzichtbar. Das insbesondere in Hinblick auf die Vielzahl von verschiedenen Anbietern von Kryptowährungen und der in diesem Zusammenhang agierenden Betrügern und anderen Cyberkriminellen. 

Haben Sie noch Fragen zum Thema: "Kryptowährungen"? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

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24/03/2022 22:22

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