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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Koblenz
13.04.2023 20:05

Ihr Anwalt in Koblenz.

Author’s summary

Arbeitsrechtliche Fragen können in Koblenz vielfältig sein, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Kündigungen bis hin zu Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüchen. Es ist wichtig, sich mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die eigenen Rechte und Interessen zu wahren. BRIXLANGE Rechtsanwälte - Arbeitsrecht Anwalt Koblenz

Arbeitnehmer in Koblenz haben beispielsweise das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der die wichtigsten Vertragsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen regelt. Arbeitgeber müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten, um die Sicherheit und das Wohl ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Im Falle von Kündigungen gelten in Koblenz und deutschlandweit bestimmte Kündigungsschutzregelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen sollen. Es ist wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfüllt sein müssen und welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung geltend machen können.

Auch betriebliche Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind, sind ein relevantes Thema im Arbeitsrecht in Koblenz. Arbeitnehmer haben beispielsweise das Recht auf Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten, Arbeitszeitregelungen oder der Einführung neuer Technologien im Betrieb.

Geld zurück - KBA Rückruf ANB5 - Porsche Macan Abgasskandal
15.11.2022 17:45

Jetzt Entschädigung fordern! Porsche Macan Rückruf im Abgasskandal Mit Eintragung vom 01. November 2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt mehrere tausend Fahrzeuge des Typs Porsche Macan zurückgerufen. Hierbei handelt es sich auch um Benziner, die wegen der...

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Porsche Macan Rückruf ANB5 im Abgasskandal. 

Schadensersatz! Opel Meriva Rückruf - Rückrufcode KCP
07.11.2022 23:08

Opel Meriva Rückrufaktion KCP - Was bedeutet das? Ein neuer Rückruf wurde am 3.11.2022 durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet. Davon sind über 4000 Fahrzeuge des Typs Opel Meriva betroffen. Wer ein Rückrufschreiben erhalten hat, hat gute Chancen auf eine...

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Neuer Rückruf im Dieselskandal. Über 4.000 Fahrzeuge des Typs Opel Meriva wurden zurückgerufen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, um prüfen zu lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Frankia Wohnmobil Dieselskandal - Entschädigung fordern
28.10.2022 22:11

Frankia Wohnmobil-Fahrer könnten häufig ein Anrecht auf Entschädigung im Dieselskandal haben. Dabei kommen Schadensersatzklagen gegen Mercedes-Benz in Betracht, bzw. gegen Fiat. Frankia nutzt seit mehreren Jahrzehnten das Chassis vom Mercedes Sprinter, allerdings...

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Frankia Wohnmobil-Fahrer könnten häufig ein Anrecht auf Entschädigung im Dieselskandal haben. Dabei kommen Schadensersatzklagen gegen Mercedes-Benz in Betracht, bzw. gegen Fiat. Frankia nutzt seit mehreren Jahrzehnten das Chassis vom Mercedes Sprinter, allerdings seit jüngerer Vergangenheit auch den Fiat Ducato. Bei Fiat geht man von Manipulationen der Baujahre 2014-2019 aus, beim Mercedes Sprinter dürften Modelle der Baujahre 2010-2018 manipuliert sein. Für den Mercedes Sprinter hat das Kraftfahrtbundesamt auch zahlreiche verpflichtende Rückrufe angeordnet. Bei Fiat Fahrzeugen sieht dies anders aus. Das zuständige italienische Amt war bislang untätig, Italien droht deshalb eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.  

Fiat Ducato Modelle mit erhöhten Abgaswerten

Sowohl das Kraftfahrtbundesamt, als auch die deutsche Umwelthilfe haben zahlreiche Abgastests an Fahrzeugen mit Fiat Ducato Fahrzeugen durchgeführt. Dabei wurden gleich mehrfach stark überhöhte Abgaswerte festgestellt, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen schließen lassen. Das Kraftfahrtbundesamt geht selbst davon aus, dass bei Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut sind. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Fiat Ducato Abgasskandal.

Frankia Fahrer mit Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes bzw. Fiat 

Nach unserer festen Rechtsauffassung dürften Frankia Wohnmobil-Fahrer daher Ansprüche gegen Mercedes bzw. Fiat haben (je nachdem welches Chassis genutzt wird). Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche. 

Kanzlei BRIXLANGE mit kostenfreier und unverbindlicher Erstberatung 

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet im Abgasskandal eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir beraten alle Wohnmobil-Fahrer gerne zu Ihren möglichen Schadensersatzansprüchen.  

Schadensersatz im Audi Dieselskandal: Landgericht Offenburg mit weiterem Urteil
26.10.2022 19:32

Weiterer Erfolg im Abgasskandal gegen die Audi AG. Das Landgericht Offenburg hat am 30.09.2022, Az. 3 O 208/21 die Audi AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem VW Touareg verurteilt. Dies entschied das Gericht, obwohl der Kläger den VW Touareg bereits...

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Weiteres Urteil im Audi Abgasskandal. Die Chancen für Betroffene sind weiterhin günstig. Sichern Sie sich Ihre Entschädigung.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 25. Nov. 2015 - Az.: 8 A 10892/15.OVG
31.08.2023 15:41

Die Stadt Trier hat zu Recht die zulässige Personenzahl in einem Trierer Club auf maximal 50 begrenzt. Rechtsanwalt für Immobilienrecht - Streifler & Kollegen Rechtsanwälte

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Die Stadt Trier hat zu Recht die zulässige Personenzahl in einem Trierer Club auf maximal 50 begrenzt.

Rechtsanwalt für Immobilienrecht - Streifler & Kollegen Rechtsanwälte

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Sept. 2016 - 8 A 10338/16.OVG
31.08.2023 13:34

Öffentliches Baurecht: Lasertag-Anlage ist eine im Gewerbegebiet unzulässige Vergnügungsstätte Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in einem Gewerbegebiet...

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Öffentliches Baurecht: Lasertag-Anlage ist eine im Gewerbegebiet unzulässige Vergnügungsstätte

Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in einem Gewerbegebiet nicht zulässig.

Rechtsanwalt für Immobilienrecht - Streifler&Kollegen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 8. Dez. 2016 - 8 A 10680/16
31.08.2023 13:28

Auch in einem reinen Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern ist es gebietsverträglich, wenn ein Nachbarhaus von bis zu 12 Studenten genutzt wird.Es liegt eine Wohnnutzung vor, weil das Haus längerfristig zum dauernden Wohnen genutzt wird, und...

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Auch in einem reinen Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern ist es gebietsverträglich, wenn ein Nachbarhaus von bis zu 12 Studenten genutzt wird.
Es liegt eine Wohnnutzung vor, weil das Haus längerfristig zum dauernden Wohnen genutzt wird, und nicht – wie bei einem Beherbergungsbetrieb – zu einem bloß vorübergehenden Unterkommen mit stetig kurzfristig wechselnder Nutzung. Studentische Wohngemeinschaften in einem Wohnhaus sind mit der Zweckbestimmung des reinen Wohngebiets generell verträglich. Dies gilt auch, wenn das Haus aufgrund der erhöhten Personenanzahl intensiver genutzt wird als bei der Nutzung durch ein- bzw. zwei Familien.

Daher hat ein Nachbar grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Wohngemeinschaftsnutzung des Nachbarhauses untersagt wird. Sollte die Wohnruhe der Nachbarn gestört werden, hat der einen Unterlassungsanspruch gegen den/die Störer.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 8. Dez. 2016 - 8 A 10680/16
31.08.2023 00:06

Auch in einem reinen Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern ist es gebietsverträglich, wenn ein Nachbarhaus von bis zu 12 Studenten genutzt wird.Es liegt eine Wohnnutzung vor, weil das Haus längerfristig zum dauernden Wohnen genutzt wird, und...

Author’s summary

Auch in einem reinen Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern ist es gebietsverträglich, wenn ein Nachbarhaus von bis zu 12 Studenten genutzt wird.
Es liegt eine Wohnnutzung vor, weil das Haus längerfristig zum dauernden Wohnen genutzt wird, und nicht – wie bei einem Beherbergungsbetrieb – zu einem bloß vorübergehenden Unterkommen mit stetig kurzfristig wechselnder Nutzung. Studentische Wohngemeinschaften in einem Wohnhaus sind mit der Zweckbestimmung des reinen Wohngebiets generell verträglich. Dies gilt auch, wenn das Haus aufgrund der erhöhten Personenanzahl intensiver genutzt wird als bei der Nutzung durch ein- bzw. zwei Familien.

Daher hat ein Nachbar grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Wohngemeinschaftsnutzung des Nachbarhauses untersagt wird. Sollte die Wohnruhe der Nachbarn gestört werden, hat der einen Unterlassungsanspruch gegen den/die Störer.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 08.12.2016 (8 A 10680/16) folgendes entschieden:

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 31. Aug. 2020 - 12 U 870/20
12.01.2023 12:18

OBERLANDESGRICHT KOBLENZ Beschluss vom 31.08.2020 Az.: 12 U 870/20 Tenor Der Antrag des Klägers vom 16. Juni 2020 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei...

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 12. Sept. 2013 - 6 K 445/13.KO
25.06.2022 20:33

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Fragen eingeholt, - ob die im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2013 auf §§ 1 Abs. 1, 2a Abs. 1 i. V. m. der Anlage II des...

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Dez. 2017 - 13 UF 202/17
25.06.2022 20:26

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 17.02.2017 in Ziff. I. bis IV. seines Tenors teilweise abgeändert und insoweit...

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2015 - VGH N 18/14
25.06.2022 18:13

Tenor 1. Das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 541) ist mit Artikel 49 Absatz 1 bis 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz unvereinbar und daher nichtig...