Rechtsgebiet
Transportrecht
4 Schlüsselnormen
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Das Transportrecht (Frachtrecht) ist ein hochdynamisches Gebiet des Handelsrechts, das den gewerblichen Gütertransport regelt. Im Kern geht es um die Haftungsfrage: Wer zahlt den Schaden, wenn die Fracht (z. B. auf dem Weg von Shanghai nach München) beschädigt wird oder verschwindet? Im Straßengüterverkehr ist der Frachtvertrag gemäß § 407 HGB der dogmatische Dreh- und Angelpunkt. Der Frachtführer verpflichtet sich, das Gut unversehrt abzuliefern. Kommt das Gut beschädigt an, haftet er nach § 425 HGB verschuldensunabhängig (Obhutshaftung). Er ist von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (§ 426 HGB). Die Haftung des Frachtführers ist auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm begrenzt (§ 431 Abs. 1 HGB). Davon kann nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung abgewichen werden (§ 449 Abs. 1 HGB). Ein Lkw voller teurer Microchips bedeutet bei einem Unfall für den Versender daher ohne Zusatzversicherung einen gigantischen Verlust. Diese strikte Höchstgrenze wird nur durchbrochen (§ 435 HGB), wenn der Frachtführer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig (z. B. Trunkenheitsfahrt) verursacht hat.
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