Rechtsgebiet
Mobbing
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Mobbing am Arbeitsplatz (systematisches Anfeinden, Schikanieren, Ausgrenzen) ist kein eigener Straftatbestand, sondern ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Gesundheit des Arbeitnehmers massiv zerstört. Die Rechtsprechung zwingt den Arbeitgeber hier zu einem rigorosen Eingreifen.
Dogmatischer Dreh- und Angelpunkt ist die zwingende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB. Erfährt er von Mobbing-Vorwürfen, darf er dies nicht ignorieren. Er muss den Sachverhalt aufklären; geht es um eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hat er die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, etwa Abmahnung, Versetzung oder Kündigung (§ 12 Abs. 3 AGG). Bleibt der Arbeitgeber völlig untätig, haftet er dem Opfer persönlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die größte prozessuale Hürde für das Opfer ist die strenge Darlegungs- und Beweislast. Da Einzelhandlungen (Nicht-Grüßen) rechtlich oft sozialadäquat sind, muss das „systematische System“ der Ausgrenzung bewiesen werden. Ein detailliertes Mobbing-Tagebuch (mit Datum, Zeugen und Wortlaut) ist daher für den Nachweis vor dem Arbeitsgericht besonders wichtig.
Der Begriff „Mobbing“ findet sich in keiner gesetzlichen Vorschrift. Weiterlesen ›
Mobbing über elektronische Medien nimmt stark zu. Laut Statista bestätigten 38% deutscher Jugendlicher, dass in ihrem Bekanntenkreis schon einmal jemand über das Smartphone „fertig gemacht“ wurde. Weiterlesen ›
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 26.11.2008 (Az.: 15 Sa 517/08) der Klage einer Berlinerin Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis“.
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