Obiter dictum
18/01/2012 13:28
Damit ist die von einem Gericht in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht gemeint. Sie ist kein unbedingter Bestandteil der Urteilsbegründung und damit unverbindlich, entscheidet aber eine Rechtsfrage, die in späteren Entscheidungen mit ähnlicher Rechtslage eine Rolle spielen könnte.