Eingruppierung
03/08/2008 11:27
Der Begriff der Eingruppierung weist im Arbeitsrecht zumeist einen engen Bezug zum Tarifvertragsrecht auf. Hier ordnet sie einen Arbeitnehmer bzw. dessen auszuübende Tätigkeit den verschiedenen Vergütungsgruppen zu.
Der Begriff der Eingruppierung weist im Arbeitsrecht zumeist einen engen Bezug zum Tarifvertragsrecht auf. Hier ordnet sie einen Arbeitnehmer bzw. dessen auszuübende Tätigkeit den verschiedenen Vergütungsgruppen zu.