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GefStoffVAmtlich · § 5 UrhG

Gefahrstoffverordnung

Rechtsstand: 17.12.2025Fundstelle: BGBl I 2010, 1643, 1644Ausgefertigt: 26.11.2010

Gliederung

37 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Abschnitt 2Gefahrstoffinformation
  3. Abschnitt 3Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
  4. Abschnitt 4Schutzmaßnahmen
  5. Abschnitt 4aAnforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln
  6. Abschnitt 5Verbote und Beschränkungen
  7. Abschnitt 6Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe
  8. Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften