Gericht
Finanzgericht Berlin
Kennung: fg-berlin
Wofür ist das Finanzgericht Berlin zuständig?
Finanzgerichte entscheiden über Abgabenstreitigkeiten — Steuerbescheide, Kindergeld, Zoll (§ 33 FGO). Sie sind die einzige Tatsacheninstanz: über die Revision entscheidet der Bundesfinanzhof.
⚠ Vor der Klage steht der Einspruch beim Finanzamt (§ 347 AO).
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Telefon 030 - 901560
Stammdaten
- Instanz
- FG
Entscheidungen dieses Gerichts
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