Zum Inhalt springen

Gericht

Finanzgericht Berlin

Kennung: fg-berlin

Wofür ist das Finanzgericht Berlin zuständig?

Finanzgerichte entscheiden über Abgabenstreitigkeiten — Steuerbescheide, Kindergeld, Zoll (§ 33 FGO). Sie sind die einzige Tatsacheninstanz: über die Revision entscheidet der Bundesfinanzhof.
⚠ Vor der Klage steht der Einspruch beim Finanzamt (§ 347 AO).

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Telefon 030 - 901560

Stammdaten

Instanz
FG

Entscheidungen dieses Gerichts

Im Bestand liegen 0 Entscheidungen dieses Gerichts, aber noch keine trägt eine eigene Adresse — die Schlüssel dieses Gerichts enthalten kein Datum. Über die Suche finden Sie sie im Text, verlinken können wir sie noch nicht.