Herr Dietmar Malik, Richter am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Gericht
Herr Dr. Dietmar Malik ist seit dem 1. September 2021 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und dem V. Zivilsenat zugewiesen, der für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht zuständig ist.
Dr. Malik wurde am 29. April 1970 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst bei dem Landgericht Bochum, dem Amtsgericht Ahlen, dem Landgericht Münster und im Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Hamm tätig. Im August 2002 wurde er zum Richter am Landgericht Münster ernannt. Von Januar 2005 bis Dezember 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im März 2007 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm, wo er ab Juni 2020 einen Zivilsenat leitete.
Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof ist Dr. Malik Mitglied des V. Zivilsenats. In dieser Funktion wirkt er an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in den genannten Rechtsgebieten mit.
Dr. Dietmar Malik ist promoviert.

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