Frau Birgit Linder, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Gericht
Birgit Linder ist seit dem 2. September 2019 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört derzeit dem VI. Zivilsenat an, der vor allem für das Recht der unerlaubten Handlungen, insbesondere für Verkehrsunfallrecht, Arzthaftung und Persönlichkeitsrecht zuständig ist. Geboren 1975 in Albstadt, studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, wo sie auch promoviert wurde. Sie trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie bei verschiedenen Amtsgerichten tätig. Ab 2007 war sie Richterin am Landgericht Stuttgart, später – unter anderem nach Stationen im Bundesjustizministerium und im Justizministerium Baden-Württemberg – am Oberlandesgericht Stuttgart.
Am Bundesgerichtshof war sie zunächst dem neu eingerichteten XIII. Zivilsenat und dem Kartellsenat zugewiesen, bevor sie 2021 in den VI. Zivilsenat wechselte. Ihre Mitwirkung erstreckt sich unter anderem auf Entscheidungen zu Fragen der ärztlichen Aufklärungspflicht, Haftung bei Massenunfällen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Medien. Besonders beachtet wurde ihr Wirken in Verfahren zur Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und zu datenschutzrechtlichen Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO. Veröffentlichungen oder öffentliche Vorträge sind bislang nicht in größerem Umfang dokumentiert.