Herr Dr. Schultz, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Volker Schultz (*21. Januar 1972) wurde im Januar 2020 zum Richter am Bundesgerichtshof bestellt und gehört seitdem dem IX. Zivilsenat an, der schwerpunktmäßig für Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung sowie Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern zuständig ist.

Vor seinem Wechsel nach Karlsruhe war Dr. Schultz im Justizdienst des Saarlandes tätig. Nach dem Eintritt 2005 wurde er zunächst dem Landgericht Saarbrücken zugewiesen, 2007/08 im Ministerium des Saarlandes eingesetzt. Ab 2008 wechselte er zum Landgericht Lübeck, anschließend (2011–2015) war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, bevor er 2015 zum Richter am Oberlandesgericht Schleswig berufen wurde.

Am IX. Zivilsenat war er an mehreren bedeutenden Entscheidungen beteiligt. So gehört er etwa der Urteilsbesetzung von IX ZB 5/24 vom 26. September 2024 an, in dem das Gericht klärte, dass eine Nachtragsverteilung bei Restschuldbefreiung zulässig sein kann, wenn es sich um Massegegenstände handelt , sowie IX ZB 13/22vom 19. September 2024, das die Voraussetzungen für Vollstreckung von Steuererstattungsansprüchen präzisierte .

Dr. Schultz ist zudem als gefragter Referent im Insolvenzbereich aktiv und unterrichtet regelmäßig auf Fachveranstaltungen wie dem „RWS-Jahrestag Insolvenzrecht“ oder Webinaren zum IX. Zivilsenat .

Dr. Schultz bringt tiefgehende Expertise im internationalen Justizumfeld mit: Vom saarländischen Justiz- und Ministerialberuf bis hin zur wissenschaftlichen Mitarbeit am BGH und nun im IX. Zivilsenat. Er steht für fundierte und aktuelle Praxis im Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht, gepaart mit deutlichem Engagement in der juristischen Fortbildung.

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