Gericht
Amtsgericht Singen
Kennung: ag-singen
Wofür ist das Amtsgericht Singen zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Erzbergerstr. 28
78224 Singen
Telefon 07731 - 40010
Stammdaten
- Instanz
- AG
Anschrift und Kontaktdaten
- Hausanschrift
- Erzbergerstr. 28, 78224 Singen
- Telefon
- 07731 - 40010
Entscheidungen dieses Gerichts
Im Bestand liegen 0 Entscheidungen dieses Gerichts, aber noch keine trägt eine eigene Adresse — die Schlüssel dieses Gerichts enthalten kein Datum. Über die Suche finden Sie sie im Text, verlinken können wir sie noch nicht.