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Gericht

Amtsgericht Singen

Kennung: ag-singen

Wofür ist das Amtsgericht Singen zuständig?

Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).

Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Erzbergerstr. 28
78224 Singen

Telefon 07731 - 40010

Stammdaten

Instanz
AG

Anschrift und Kontaktdaten

Hausanschrift
Erzbergerstr. 28, 78224 Singen
Telefon
07731 - 40010

Entscheidungen dieses Gerichts

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