Gericht
Amtsgericht Osterburg
Kennung: ag-osterburg
Wofür ist das Amtsgericht Osterburg zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Düsedauer Str. 4
39606 Osterburg
Telefon 03937 - 22010
Stammdaten
- Instanz
- AG
Anschrift und Kontaktdaten
- Hausanschrift
- Düsedauer Str. 4, 39606 Osterburg
- Telefon
- 03937 - 22010
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