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Gericht

Amtsgericht Mölln

Kennung: ag-moelln

Wofür ist das Amtsgericht Mölln zuständig?

Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Lindenweg 8
23879 Mölln

Stammdaten

Sitz
Mölln
Instanz
Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amtsgericht)
Übergeordnet
Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG

Anschrift und Kontaktdaten

Hausanschrift
Lindenweg 8, 23879 Mölln
Webseite
https://justizportal.de/gerichte/ag-moelln

Entscheidungen dieses Gerichts

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