bei uns veröffentlicht am 18.06.2015
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe v