Gericht
Amtsgericht Ehingen/Donau
Kennung: ag-ehingen-donau
Wofür ist das Amtsgericht Ehingen/Donau zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Zum Gerichtsbezirk gehören fünfzehn Gemeinden mit insgesamt rund siebenundfünfzigtausend Einwohnern. Zu den größten Orten zählen Ehingen, Schelklingen, Munderkingen und Allmendingen.
Im Instanzenzug ist das Oberlandesgericht Stuttgart übergeordnet.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Marktplatz 3
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 508308
http://www.amtsgericht-ehingen.de
Stammdaten
- Instanz
- Amtsgericht
Entscheidungen dieses Gerichts
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Zuständig für
Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).
- allmendingen
- Ehingen
- ehingen-donau
- emerkingen
- griesingen
- grundsheim
- hausen-am-bussen
- Munderkingen
- oberdischingen
- obermarchtal
- oepfingen
- rottenacker
- schelklingen
- untermarchtal
- unterstadion
Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name