Zivilprozessordnung - ZPO | § 590 Neue Verhandlung
(1) Die Hauptsache wird, insoweit sie von dem Anfechtungsgrunde betroffen ist, von neuem verhandelt.
(2) Das Gericht kann anordnen, dass die Verhandlung und Entscheidung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens vor der Verhandlung über die Hauptsache erfolge. In diesem Fall ist die Verhandlung über die Hauptsache als Fortsetzung der Verhandlung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens anzusehen.
(3) Das für die Klagen zuständige Revisionsgericht hat die Verhandlung über Grund und Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zu erledigen, auch wenn diese Erledigung von der Feststellung und Würdigung bestrittener Tatsachen abhängig ist.
Referenzen - Urteile
22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 590 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2007 - XII ZR 95/04
28.02.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XII ZR 95/04 Verkündet am:
28. Februar 2007
Küpferle,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - IX ZA 3/18
03.05.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZA 3/18
vom
3. Mai 2018
in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
ECLI:DE:BGH:2018:030518BIXZA3.18.0
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzen
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2008 - II ZA 2/08
07.07.2008
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZA 2/08
vom
7. Juli 2008
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 7. Juli 2008 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr....
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2003 - XII ZR 62/01
18.09.2003
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XII ZR 62/01 Verkündet am:
18. September 2003
Breskic,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
ZPO.