Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Personenbezogene medizinische Daten, die im Rahmen der Gewährung der Heilfürsorge oder anlässlich von Nach-, Einstellungs-, Dienstfähigkeits- und Entlassungsuntersuchungen festgestellt werden, dürfen von den medizinischen Einrichtungen, behandelnden oder mit der Erstellung von Gutachten beauftragten Ärzten und Ärztinnen dem Ärztlichen Dienst und dem für die Gewährung der Heilfürsorge zuständigen Personal des Bundesamtes offenbart werden, soweit dies insbesondere zur Beurteilung der Verwendungs- und Dienstfähigkeit des Zivildienstpflichtigen oder zur Abrechnung der Kosten erforderlich ist.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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