Die Verfassung des Deutschen Reichs - WRV | Art 139
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Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
26/02/2015 11:56
Nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
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published on 01/02/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 159/06 Verkündet am: 1. Februar 2007 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 193, § 27
published on 14/04/2016 00:00
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 15. Dezember 2015, Az.: …4-2015, rechtswidrig ist.
II. Die Kosten des Verfahrens haben der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte zu tragen.
published on 14/11/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren im Eilrechtsschutzverfahren wird abgelehnt.
II.
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
published on 18/05/2016 00:00
Tenor
I.
Die Verordnung der Antragsgegnerin vom 27. Mai 2015 (ABl S. 185) zur Änderung der Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses (Ladenschlussverordnung) vom 6. Juli 1982 (ABl S. 145),
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