Die Verfassung des Deutschen Reichs - WRV | Art 139
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Anwälte | § 139 WDO 2002
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Ladenschluss: Zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
26.02.2015
Nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
63 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 139 WDO 2002.
Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2007 - III ZR 159/06
bei uns veröffentlicht am 01.02.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 159/06 Verkündet am: 1. Februar 2007 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 193, § 27
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Apr. 2016 - Au 5 K 15.1834
bei uns veröffentlicht am 14.04.2016
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 15. Dezember 2015, Az.: …4-2015, rechtswidrig ist.
II. Die Kosten des Verfahrens haben der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte zu tragen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2014 - 10 CS 14.2461
bei uns veröffentlicht am 14.11.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren im Eilrechtsschutzverfahren wird abgelehnt.
II.
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Mai 2016 - 22 N 15.1526
bei uns veröffentlicht am 18.05.2016
Tenor
I.
Die Verordnung der Antragsgegnerin vom 27. Mai 2015 (ABl S. 185) zur Änderung der Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses (Ladenschlussverordnung) vom 6. Juli 1982 (ABl S. 145),
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Aug. 2018 - 22 N 18.243
bei uns veröffentlicht am 09.08.2018
Tenor
I. § 2 Abs. 1 (soweit sich diese Vorschrift auf den 4. November 2018 bezieht) und § 3 Abs. 1 der Verordnung der Antragsgegnerin vom 1. August 2017 über die zusätzliche Öffnung der Verkaufsstellen an Sonntagen in den Jahren 2017,
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2016 - 22 ZB 16.1180
bei uns veröffentlicht am 08.12.2016
Tenor
I.
Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2014 - 10 ZB 13.61
bei uns veröffentlicht am 16.12.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
Gr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Mai 2017 - 22 N 17.527
bei uns veröffentlicht am 24.05.2017
Tenor
I. Die Verordnung der Antragsgegnerin über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatages vom 19. Januar 2017 (Amtsblatt der Antragsgegnerin Nr. 5/6 vom 10.2.2017, S. 22) ist insoweit unwirksam, als sie sich auf
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2018 - 22 NE 18.204
bei uns veröffentlicht am 21.03.2018
Tenor
I. Das Verfahren hinsichtlich des Antrags der Antragstellerin zu 2 wird abgetrennt und erhält das neue Aktenzeichen 22 NE 18.639.
II. Die Verordnung der Antragsgegnerin über die zusätzliche Öffnung der Verkaufsstellen an So
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 30. Okt. 2018 - B 8 K 18.382
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Verordnung vom 24.04.1996 in der Fassung vom 18.09.1996 über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen au
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 06. Dez. 2018 - 1 M 143/18
bei uns veröffentlicht am 06.12.2018
Gründe
1
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 3. Kammer - vom 3. Dezember 2018, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache keine
Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 04. Dez. 2018 - 1 L 2722/18
bei uns veröffentlicht am 04.12.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
1Gründe
2Der Antrag,
3vorläufig festzustellen, dass am 16. Dezember 2018 Verkaufsstätten
Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Dez. 2018 - 1 L 2650/18
bei uns veröffentlicht am 03.12.2018
Tenor
1. a) Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Sürth der Antragsgegnerin nicht am Sonntag, dem 9. Dezember 2018, auf Grund der
Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Dez. 2018 - 1 L 2649/18
bei uns veröffentlicht am 03.12.2018
Tenor
1. a) Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Rodenkirchen der Antragsgegnerin nicht am Sonntag, dem 9. Dezember 2018, auf Grund der Ordnu
Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Dez. 2018 - 1 L 2651/18
bei uns veröffentlicht am 03.12.2018
Tenor
1.
a) Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil M. der Antragsgegnerin nicht am Sonntag, dem 9. Dezember 2018, auf Grund der Ordnun
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 02. Nov. 2018 - 1 M 134/18
bei uns veröffentlicht am 02.11.2018
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die mit der Beschwerde dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der beschließende Senat nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, erfordern eine Änderung des angefochtenen Beschlusses. Soweit das Ver
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 30. Okt. 2018 - 19 L 1907/18
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
1G r ü n d e :
2Der Antrag,
3durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung festzustellen, dass aufg
Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 29. Okt. 2018 - 1 L 2477/18
bei uns veröffentlicht am 29.10.2018
Tenor
1. Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil O. -T1. der Antragsgegnerin nicht am Sonntag, dem 4. November 2018, auf Grund der Ordn
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Okt. 2018 - 6 B 11337/18
bei uns veröffentlicht am 24.10.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Der Antrag, § 1 der Rechtsverordnung der Antragsgegnerin über die
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - IX ZB 41/16
bei uns veröffentlicht am 20.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 41/16 vom 20. September 2018 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1; ZPO § 850a Nr. 3 Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliege
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Mai 2018 - 8 C 13/17
bei uns veröffentlicht am 09.05.2018
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten um die Berechnungsmodalitäten der nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen durchschnittlichen Höchstarbeitszeit.
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 28. März 2018 - 3 B 114/18 MD
bei uns veröffentlicht am 28.03.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 14.144,00 Euro festgesetzt.
Gründe
1
Der mit Schriftsatz vom 27. März 2018 gestellte Antrag,
2
die aufschiebende Wirkung d
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Feb. 2018 - 4 K 4267/17
bei uns veröffentlicht am 28.02.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger, ein Verein, wendet sich dagegen, dass ihm die Beklagte das Offenhalten eines Lebensmittelladens an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt untersagt h
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 03. Jan. 2018 - 3 B 41/18
bei uns veröffentlicht am 03.01.2018
Gründe
1
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Antrag als Gewerkschaft gegen die durch die Antragsgegnerin in der Allgemeinverfügung vom 4. Dezember 2017 festgesetzte Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 7. Januar 2018 in A-Stadt, Stadt
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2017 - 6 B 38/17
bei uns veröffentlicht am 14.12.2017
Gründe
1
Die Beschwerde der Klägerin kann keinen Erfolg haben. Die Klägerin hat nicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeut
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. Nov. 2017 - 1 BvR 1489/16
bei uns veröffentlicht am 09.11.2017
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
I.
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 05. Sept. 2017 - 3 B 305/17
bei uns veröffentlicht am 05.09.2017
Gründe
1
Auf Antrag des Beigeladenen vom 29.6.2017, der von der Antragsgegnerin angeregt wurde, erließ die Antragsgegnerin gem. § 7 LÖffZeitG LSA am 31.7.2017 eine Allgemeinverfügung zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften in G. am 10.9.2017, dem
Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2017 - 10 AZR 859/16
bei uns veröffentlicht am 23.08.2017
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 20 Sa 639/16, 20 Sa 975/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhand
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2017 - 8 CN 1/16
bei uns veröffentlicht am 17.05.2017
Tatbestand
1
Die Antragstellerin ist eine Gewerkschaft, die Beschäftigte des Einzelhandels vertritt. Sie wendet sich gegen eine Rechtsverordnung der Antragsgegnerin über
Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Apr. 2017 - 10 K 4813/17
bei uns veröffentlicht am 25.04.2017
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 12.04.2017 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 05.04.2017 „zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Bereich der ... im Jahr 2017“ wird wiederhergeste
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. März 2017 - 6 S 309/17
bei uns veröffentlicht am 13.03.2017
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
1 Der Senat entscheidet über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 Vw
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Nov. 2016 - 1 M 152/16
bei uns veröffentlicht am 25.11.2016
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 21. November 2016, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der
Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 21. Nov. 2016 - 4 B 556/16
bei uns veröffentlicht am 21.11.2016
Gründe
1
Der am 14. November 2016 bei Gericht gestellte Antrag der Antragstellerin – einer bundesweit tätigen Gewerkschaft, deren Organisationsbereich ihrer Satzung zufolge u. a. im Handel tätige Arbeitnehmer umfasst –,
2
die aufschiebende Wirku
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Nov. 2016 - 3 L 3619/16
bei uns veröffentlicht am 09.11.2016
Tenor
Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Geschäfte im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin auf Grund der Verordnung der
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 27. Okt. 2016 - 1 BvR 458/10
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
1. Artikel 5 Halbsatz 2 des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist mit Artikel 4 Absatz 1 und 2 sowie mit Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichti
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Okt. 2016 - 6 S 2041/16
bei uns veröffentlicht am 26.10.2016
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
1 Der Senat entscheidet über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 Vw
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Aug. 2016 - 4 B 887/16
bei uns veröffentlicht am 15.08.2016
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27.7.2016 hinsichtlich seiner Ziffern 2 und 4 geändert.
Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahr
Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 27. Juli 2016 - 9 L 1099/16
bei uns veröffentlicht am 27.07.2016
Tenor
1. Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, am Sonntag, 21.08.2016, nicht auf Grund der „Ordnung
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Juli 2016 - 2 M 61/16
bei uns veröffentlicht am 19.07.2016
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin begehrt
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 23. Juni 2016 - 4 A 2803/12
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.11.2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sic
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juni 2016 - 4 B 504/16
bei uns veröffentlicht am 10.06.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25.4.2016 geändert.
Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Antragstellerin im Ha
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Dez. 2015 - 4 B 1463/15
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Dez. 2015 - 4 B 1465/15
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Dez. 2015 - 15 L 4019/15
bei uns veröffentlicht am 17.12.2015
Tenor
1.Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Eur
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - 8 CN 2/14
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Tatbestand
1
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Rechtsverordnung der Antragsgegnerin zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 1
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juli 2015 - 4 B 792/15
bei uns veröffentlicht am 10.07.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9.7.2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juli 2015 - 4 B 791/15
bei uns veröffentlicht am 10.07.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9.7.2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf
Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 09. Juli 2015 - 1 L 906/15
bei uns veröffentlicht am 09.07.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
1 G r ü n d e
2Der Antrag der Antragstellerin,
3die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Untersagungsverfü
Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 08. Jan. 2015 - 20 L 1916/14
bei uns veröffentlicht am 08.01.2015
Tenor
1.Die aufschiebende Wirkung der am 10.10.2014 erhobenen Klage20 K 5562/14 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegenerin vom 08.09.2014 wird wiederhergestellt, soweit die Untersagungsverfügung alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Ver
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Dez. 2014 - 3 M 497/14
bei uns veröffentlicht am 18.12.2014
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
2
Zu Unrecht geht das Verwaltungsgericht davon aus, die Antragsgegnerin habe die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht gemäß den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet. Diesen An